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Gesundheit: Mehrwegverpackungen: Mindest-Quote erneut unterschritten

Die gesetzlich festgelegte Mindest-quote für Mehrwegverpackungen bei Getränken ist in Deutschland nach Angaben des Großhandels auch im vergangenen Jahr unterschritten worden. Die Mehrwegquote betrug 1999 nur noch rund 68 Prozent anstatt der gesetzlich vorgegebenen 72 Prozent der Verpackungen, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels, Günther Guder, im Hessischen Rundfunk.

Die gesetzlich festgelegte Mindest-quote für Mehrwegverpackungen bei Getränken ist in Deutschland nach Angaben des Großhandels auch im vergangenen Jahr unterschritten worden. Die Mehrwegquote betrug 1999 nur noch rund 68 Prozent anstatt der gesetzlich vorgegebenen 72 Prozent der Verpackungen, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels, Günther Guder, im Hessischen Rundfunk. Bereits 1998 hatten die Deutschen weniger Mehrwegverpackungen genutzt, als es das Gesetz vorsieht. Das genaue Ergebnis für 1999 soll im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden.

Bleibt die Mehrwegquote tatsächlich unter dem vorgegebenen Mindeststand, dann könnte die Bundesregierung in den kommenden Monaten die Einführung eines Zwangspfandes auf Einwegverpackungen beschließen, zum Beispiel auf Getränkedosen oder Einwegflaschen. Der Sprecher des Darmstädter Öko-Institutes, Vollrad Wollny, forderte die rot-grüne Koalition bereits jetzt zu einem solchen Schritt auf. "Alles andere ist mit rechtsstaatlichen und umweltpolitischen Prinzipien nicht vereinbar", unterstrich Wollny.

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