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Gesundheit: Meisterin des Uni-Chaos

Die ZVS wurde schon totgesagt. Jetzt lebt sie wieder auf: Sie soll den Bewerberansturm an den Hochschulen organisieren

Radikale Hochschulreformer haben die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) seit vielen Jahren zum Buhmann ausgerufen. Von „Studentenlandverschickung“ war die Rede. Die ZVS gehöre abgeschafft, das Zwangssystem verhindere den Wettbewerb um die besten Studenten. Waren noch 1975 angesichts fehlender Plätze 38 Studiengänge mit einem bundesweiten Numerus clausus (NC) belegt und von der ZVS betreut worden, schmolz diese Zahl inzwischen auf fünf – nicht etwa, weil sich die Lage so deutlich entspannt hätte, sondern weil der bundesweite NC unter Politikern immer unpopulärer wurde. Bald hätte die ZVS also abgeschafft werden können.

Doch Totgesagte leben bekanntlich länger. Denn nach dem Jahr 2010 ist mit einem Massenansturm von Studierwilligen zu rechnen. Starke Jahrgänge verlassen die Schulen. Außerdem schlägt in den Jahren 2011 bis 2014 die Schulzeitverkürzung von 13 auf 12 Jahre bis zum Abitur voll zu Buche. Die gefeierte Verkürzung der Bildungszeiten könnte zu einer Luftnummer werden, wenn die Schulabgänger für mehrere Jahre in die Warteschleife geschickt werden.

Denn die Hochschulen belegen immer mehr Studiengänge mit einem örtlichen Numerus clausus – zumindest die Hochschulen in der alten Bundesrepublik. Nach einem aktuellen Überblick der Hochschulrektorenkonferenz sind inzwischen von 8805 Studiengängen 4390 mit dem Numerus clausus versehen, davon haben allein 4174 einen örtlichen NC. Das ist eine Folge der neuen Studiengänge mit dem Bachelor- und Masterabschluss. Sie sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich gestaltet und eignen sich nicht für einen bundesweiten und damit absoluten Numerus clausus wie die Staatsexamensstudien Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin.

Wenn jährlich 420 000 bis 436 000 Studienanfänger zu bewältigen sind, dann stellt das eine finanzielle und organisatorische Herausforderung ersten Ranges dar. Die finanzielle Herausforderung soll durch den Hochschulpakt von Bund und Ländern gemeistert werden. Die organisatorische Herausforderung muss von der ZVS bewältigt werden. Am heutigen Mittwoch, an dem sich die Kultusminister mit dem Thema befassen, wird die ZVS nicht begraben, wie es sich einige Radikalreformer wünschen. Vielmehr wird die ZVS in eine Serviceeinrichtung für die künftige Hochschulzulassung umgewandelt.

Je mehr Studiengänge mit dem Numerus clausus belegt werden, desto höher wird der Aufwand. Wer nach dem Abitur unbedingt studieren möchte, bewirbt sich nicht nur an einer Hochschule, sondern an drei bis sechs. Und wer seine Chancen noch weiter verbessern möchte, bewirbt sich gleichzeitig für unterschiedliche Studiengänge: Jura, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft. Durch solche Mehrfachbewerbungen werden Studienplätze blockiert. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht Staat und Hochschulen aufgegeben, die Kapazitäten auszuschöpfen.

Auch verzögerte Zulassungen werden noch untragbarer als bisher. Denn die Studenten haben einen Rechtsanspruch darauf, besonders wenn sie Studiengebühren zahlen, zu Semesterbeginn zugelassen zu werden und nicht wegen unbewältigter Massenbewerbungen erst zu einem Zeitpunkt, da das Semester schon halb gelaufen ist.

Auf diese Herausforderung soll die neu aufgestellte ZVS reagieren. Sie soll in der Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, getragen von den Ländern und den Hochschulen, agieren. Die neue ZVS wird die Hochschulen, die das wünschen, vom riesigen Verwaltungsaufwand bei der Sichtung der Bewerbungen entlasten und die Unterlagen so aufbereiten, dass die einzelnen Hochschulen rechtzeitig vor Semesterbeginn über die Zulassung entscheiden können.

Anders als in der Vergangenheit, als die ZVS in allen Fächern mit einem bundesweiten Numerus clausus das gesamte Bewerbungsverfahren abwickelte – und damit auch den Studienbewerbern einen Platz zuwies –, ist jetzt die Aufgabe der Zulassung allein in die Hände der Hochschulen gelegt worden. Ihnen bleibt es überlassen, einen Großteil der Bewerber neben den Abiturbesten und Aspiranten der Wartezeit nach eigenen Kriterien auszuwählen – etwa nach gewichteten Abiturnoten, Tests oder Auswahlgesprächen.

Die Unis, die eine Entlastung von dem Verwaltungsaufwand wünschen, können künftig die neu ausgerichtete ZVS als „zentrales Bewerbungsportal“ nutzen. Universitäten, die lieber alles selbst in den Händen behalten wollen, müssen die gesamte Zulassungsarbeit ohne Mithilfe der ZVS organisieren – und einen teuren eigenen Verwaltungsapparat bezahlen.

Die KMK sagt klar, was sie mit der ZVS erreichen will: „ein möglichst einfach zu handhabendes Informationssystem über Studienangebote, Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlchancen“. Die neue ZVS soll über die Studienangebote jener Hochschulen informieren, mit denen sie zusammenarbeitet. Sie gibt Auskünfte über das Auswahlverfahren und die Auswahlkriterien. Voraussetzung für diese Tätigkeit der ZVS ist, dass sich die Interessierten dort online bewerben.

Dann können auf der Portalseite der ZVS Links zu den einzelnen Hochschulen angeklickt werden, um dort detaillierte Informationen zu erhalten. Die Studieninteressenten geben ihre Bewerbungen bei der ZVS unter der Angabe der bevorzugten Hochschule ab. Die ZVS erstellt die Bewerbungslisten differenziert nach Fächern. Bei der Weiterleitung der Listen an die Hochschulen werden Mehrfachbewerbungen von Anfang an gekennzeichnet. Sofern die beteiligten Hochschulen auch eine Punktebewertung wünschen, kann die ZVS entsprechende Ranglisten der Bewerber aufstellen. Nach der Zulassungsentscheidung der Hochschule fällt der ZVS die Aufgabe zu, die Bescheide zu versenden und zuvor alle Unterlagen so zu überprüfen, dass Mehrfachzulassungen ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt vermittelt die ZVS rechtzeitig übrig gebliebene Studienplätze an die zu kurz gekommenen Bewerber. Aber nur wenn möglichst viele Hochschulen die ZVS nutzen, können Missstände wie ungenutzte Studienplätze und Verzögerungen beseitigt werden.

Ob so auch eine Umlenkung der Bewerber an die Hochschulen im Osten gelingen kann, ist offen. Der Studentenandrang kann Gesamtkosten in Höhe von 7,2 Milliarden Euro verursachen. Nach Berechnungen des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) ließen sich rund drei Milliarden Euro sparen, wenn es zu einer Massenverlagerung von Studierwilligen auf freie Studienplätze im Osten käme. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Jährlich wandern Massen von Schulabsolventen aus den neuen Ländern zum Studium an die westdeutschen Universitäten, nur Minderheiten gehen den umgekehrten Weg.

Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt hat deutlich gesagt, er wolle nicht hinnehmen, dass westdeutsche Studenten an nicht ausgelasteten Hochschulen im Osten studieren und anschließend im Westen arbeiten. Milbradt möchte möglichst gute Absolventen auf Dauer im Osten halten. Von daher ist er auch nicht an Bewerbern interessiert, die im Westen abgelehnt wurden.

Uwe Schlicht

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