zum Hauptinhalt

Gesundheit: Nicht sehr sozialdemokratisch - mehr Befugnisse für Rektoren und Dekane und kein Verbot von Studiengebühren

Proteste bei den Studentenvertretern, Gelassenheit bei den Rektoren, Kritik und Genugtuung bei der Opposition sowie ein Eklat beim grünen Koalitionspartner - die Reaktionen in Nordrhein-Westfalen auf das von Ministerin Gabriele Behler (SPD) vorgelegte Hochschulgesetz sind bunt und vielfältig. Zurzeit wird das erstmals für Universitäten und Fachhochschulen gemeinsam gültige Paragraphenwerk in den Landtagsausschüssen beraten.

Proteste bei den Studentenvertretern, Gelassenheit bei den Rektoren, Kritik und Genugtuung bei der Opposition sowie ein Eklat beim grünen Koalitionspartner - die Reaktionen in Nordrhein-Westfalen auf das von Ministerin Gabriele Behler (SPD) vorgelegte Hochschulgesetz sind bunt und vielfältig. Zurzeit wird das erstmals für Universitäten und Fachhochschulen gemeinsam gültige Paragraphenwerk in den Landtagsausschüssen beraten.

Die rot-grüne Koalition will es noch vor der Landtagswahl am 14. Mai 2000 verabschieden. Die Sozialdemokratin Behler greift in über 120 Paragraphen zahlreiche Instrumente aus der Reformdiskussion der vergangenen Jahre auf: von B wie Bachelor-Abschluss bis Z wie Zielvereinbarung. Auch Hochschulräte, allerdings nur mit beratender Funktion, sowie ein Studiengebührenverbot "bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss" gehören zum Gesetzeswerk. Gleichzeitig setzt die Ministerin neue Akzente innerhalb der Gruppenuniversität: Rektoren und Dekane erhalten mehr Entscheidungsbefugnisse - im Gegenzug gibt das Ministerium Kompetenzen wie etwa die Errichtung und Aufhebung von Fachbereichen an die Universität. Die Autonomie wird gestärkt. Und das kommt vor allem der Exekutive oder tragenden Persönlichkeiten zugute.

Der Akademische Senat, in dem die verschiedenen Hochschulgruppen vertreten sind, wählt den Rektor und beschließt die Grundordnung; ansonsten gibt er nur noch Empfehlungen ab. Gerade das trieb die Studentenausschüsse auf die Barrikaden: "Bedeutsame Entscheidungen könnten zukünftig im Alleingang des Rektorates mit kaum nennenswerter Einflussnahme der nichtprofessoralen Statusgruppen gefällt werden. Die Hochschule verabschiedet sich somit aus der Demokratie", protestierten die Studentenaussschüsse des Landes. Grundgedanke des Gesetzes sei die Hoffnung, "ein starker Mann würde die Probleme in alleiniger Zuständigkeit leichter lösen können als ein demokratisches Gremium".

Das Ministerium behauptet das Gegenteil: Da die Studierenden an der Bewertung der Lehrqualität und der Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen laut Gesetzesentwurf zu beteiligen sind, werde ihr Einfluss sogar gestärkt. Auch könne der Akademische Senat erstmals den Rektor mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwählen. Dennoch ist die Stärkung der Leitungsebenen unbestritten. Alle wichtigen Entscheidungen, auch über die Vergabe der Gelder und Stellen, treffen der Rektor und auf Fachbereichsebene die Dekane. Immerhin können die Leitungsaufgaben eines Fachbereichs von einem mehrköpfigen Dekanat übernommen werden, in das auch ein Studentenvertreter gewählt wird.

Außerdem sollen sich die Hochschulen in Zukunft eine Präsidialverfassung geben können. Der Präsident müsste dann nicht unbedingt Mitglied der Hochschule sein. Der Gesetzestrend zum "starken Mann" trieb einen Keil in die Düsseldorfer Fraktion der Bündnisgrünen. "Wir sind angetreten, die Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern. Der Gesetzesentwurf fällt hinter den Status quo zurück", klagt Ingrid Fitzek, die im August als Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Landtag und als wissenschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion zurücktrat. Zuvor hatte ihre Fraktion dem Gesetzesentwurf zugestimmt - mit dem Hinweis, er könne ja im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Ingrid Fitzek hält dies für eine Illusion und warnt vor ähnlichen Ergebnissen wie bei der Wahl in Hessen: "Dort gab es die größten Einbrüche in Hochschulstädten."

Die lange Zeit an Rhein und Ruhr abgeschlagene CDU blickt der Landtagswahl deutlich hoffnungsfroher entgegen und will unter anderem mit dem Thema Bildung die Regierungsmehrheit erobern. Allerdings hat die Schule dabei "oberste Priorität", erklärt Manfred Kuhmichel. Der wissenschaftspolitische Fraktionssprecher weist mit Genugtuung darauf hin, dass die Sozialdemokraten in dem Hochschulgesetz-Entwurf einige Forderungen wie die Studienberatungspflicht übernommen haben, die sie noch vor der Bundestagswahl 1998 bekämpft hätten. Nun weise der Entwurf "große Parallelen zu Bayern" auf. Allerdings sei die Ankündigung eines "schlanken Gesetzes" nicht wahr gemacht worden: "Es sind nach wie vor zu viele Paragraphen." Außerdem schlägt die CDU vor, dass die Hochschulen über eine Quotenregelung wie im Hochschulrahmengesetz das Recht zur eigenen Auswahl von Studenten erhalten.

Im Unterschied zu Bayern haben Hochschulräte mit echten Entscheidungsbefugnissen in Nordrhein-Westfalen offenbar keine Chance. Der Behler-Entwurf verzichtete darauf, die Räte den Hochschulen vorzuschreiben. Es bleibt den Universitäten überlassen, ob sie den Blick von außen durch elder statesmen, Manager und bedeutende Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Wissenschaft in die Hochschulen holen wollen. Ministerin Behler begründet das damit, diese Entscheidung bewahre die Autonomie der Hochschule und vermeide verfassungsrechtliche Risiken. CDU-Experte Kuhmichel hat sich noch kein abschließendes Urteil gebildet. Zwar könne externer Sachverstand nur nützlich sein, doch es bringe nichts, den Hochschulen etwas aufzuzwingen. "Ein solcher Hochschulrat ist enorm personenabhängig. Er wäre sicher nicht an allen Standorten möglich", meint Kuhmichel. Interessanterweise sind es bisher nur die Bündnisgrünen, die sich für die Öffnung der Universitäten durch mit größeren Kompetenzen ausgestattete Kuratorien einsetzen.

Nicht nur in diesem Punkt können die Hochschulrektoren mit dem Gesetzentwurf ganz gut leben. "Sicher muss man noch Detailfragen klären. Aber im Grundsatz gibt es keine Aufregung", sagt Kölns Rektor Jens Peter Meincke, der zugleich Sprecher der Landesrektorenkonferenz ist. Nach seiner Ansicht sollten die Aufgaben von Hochschulräten auf Anregung, Kritik und Kontakte zur Wirtschaft beschränkt bleiben. Dem CDU-Vorwurf, das Gesetz sei zu lang, pflichtet Meincke bei: "Die Fülle der Einzelbeschreibungen in den aufgeblähten Paragraphen brauchen wir nicht."

Auch die Pflicht der Studienberatung in den ersten beiden Semestern hält der Rektor der größten Universität Deutschlands für kaum durchführbar. Da einfach das Personal fehle, könne diese Beratung an den großen Unis eigentlich nur zur Farce werden. Meincke möchte die Studierenden im übrigen am liebsten beruhigen: Auch in Zukunft werde sich das Rektorat, zumindest in Köln, in allen entscheidenden Fragen mit dem Akademischen Senat abstimmen. Insgesamt fällt das Urteil über den Behler-Entwurf milde aus: Die Rektoren hätten sich die Frage gestellt: "Behindert das Gesetz die Fortführung der bisherigen Praxis an den Hochschulen?" Und man sei zu der Antwort gelangt: "Es behindert sie nicht."

Das tut schon eher der "Qualitätspakt", den Gabriele Behler den Hochschulen abgerungen hat. Darin wird der geforderte Abbau von 2000 Stellen bis zum Jahr 2009 mit der Zusicherung von Planungssicherheit und einem mit 100 Millionen Mark ausgestatteten Innovationsfonds aufgewogen. Bis Ende Oktober mussten die 15 Universitäten dem von Ministerin Behler einberufenen Expertenrat Auskunft erteilen. Die Uni Köln zum Beispiel, die 146 Stellen einsparen soll, will nur einige slawische Philologien komplett vom Fächerangebot streichen. Auch Bochum, die zweitgrößte Universität im Land, streut die einzusparenden 194 Stellen breit; lediglich Indologie und Hethitologie sollen aus dem Lehrangebot verschwinden. Bis Ende Februar will der Leiter der Expertenkommission, Hans-Uwe Erichsen, über "eine gesicherte Datenlage" verfügen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false