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Gesundheit: Positionen: Fortschritt mit Mängeln

Die Dienstrechtsreform ist ein Fortschritt auf dem Weg zur Anerkennung der Wissenschaft als Beruf. Die Juniorprofessuren werden hoffentlich - wie versprochen - frühzeitig den Weg zu eigenständiger Tätigkeit in Forschung und Lehre eröffnen und die Reform wird insgesamt zur Weiterqualifizierung der dauerhaft als Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Beschäftigten führen.

Die Dienstrechtsreform ist ein Fortschritt auf dem Weg zur Anerkennung der Wissenschaft als Beruf. Die Juniorprofessuren werden hoffentlich - wie versprochen - frühzeitig den Weg zu eigenständiger Tätigkeit in Forschung und Lehre eröffnen und die Reform wird insgesamt zur Weiterqualifizierung der dauerhaft als Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Beschäftigten führen. Allerdings klingt der Name Juniorprofessor schon etwas despektierlich.

Das Vorhaben, mit der Einführung des neuen Qualifikationsweges die Habilitation - als fakultätsinternen Initiationsritus der Wissenschaft - abzuschaffen, ist sinnvoll, auch wenn einige Fakultätentage dagegen Sturm laufen. Die wissenschaftliche Qualität sollte heute an den wissenschaftlichen Publikationen und die Lehrleistungen durch eine wirkliche Evaluation gemessen werden.

Damit der neue Qualifikationsweg ein Erfolg werden kann, ist die explizite Abschaffung der Habilitation im Gesetz auf jeden Fall nötig. Sonst droht ein Scheitern der Reform analog dem der Assistenzprofessuren in den siebziger Jahren. Ohne ausdrückliche Streichung kann jedes Bundesland eine eigene gesetzliche Regelung treffen, die die Habilitation für eine Berufung zum Professor weiterhin verlangt. Die Folge wäre eine enorme Verunsicherung der jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Sie müssten sich, um ihre Chancen auf eine Stelle bundesweit zu erhalten, neben ihrer Juniorprofessur außerdem noch habilitieren. Je kleiner ein Fach ist, desto zwingender.

Für diejenigen, die sich für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden, solange erst wenige Juniorprofessuren eingerichtet sind, müssen außerdem schnell Stellen geschaffen werden - beispielsweise befristet oder unbefristet im Mittelbau mit eigenständiger Forschung und Lehre nach der Promotion sowie mit der Möglichkeit, selbst Drittmittel einzuwerben - denn sie müssen anschließend neben Lehre und Verwaltung die wissenschaftlichen Leistungen für eine Berufung nachweisen können.

Unrealistisch ist die vorgesehene Zwischenevaluation nach drei Jahren als Juniorprofessor oder Juniorprofessorin. Der Aufbau von Forschungsprojekten inklusive der Einwerbung von Drittmitteln, die Forschungstätigkeit selber und die Veröffentlichung der Ergebnisse nehmen bedeutend mehr Zeit in Anspruch. Zumal gleichzeitig eine hohe Lehrverpflichtung von vier über sechs und schließlich acht Semesterwochenstunden von den Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen verlangt wird. Eine positive Evaluation wird vor allem durch die Berufung auf eine Professur erbracht, nach den Kriterien der berufenden Hochschule.

Eine wichtige Neuerung ist, dass junge Wissenschaftler eigenständig Fördermittel einwerben können. Doch die Drittmitteleinwerbung kann sich für Berufsanfänger bedeutend schwieriger gestalten als für namhafte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Ein Erfolg der Reform hängt unter anderem vom Umdenken bei den drittmittelvergebenden Institutionen ab: Nur wenn die Anträge der Nachwuchs-Professoren nicht hinter den "Promis" eines Faches zurückstehen müssen, kann das Modell funktionieren.

Ein Problem liegt schließlich bei der Betreuung der Promovenden, wenn die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen innerhalb ihrer sechsjährigen Qualifikationsphase eine andere Professur erhalten und die Universität vorzeitig verlassen, oder wenn sie nach den sechs Jahren nicht weiterbeschäftigt werden - das Gleiche gilt allerdings auch für Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die die Universität wechseln oder in Ruhestand gehen.

Voraussetzung für die Berufung auf eine Juniorprofessur sind entsprechende Lei-stungen in Lehre und Forschung. Allerdings stellt sich die Frage, wann die Studierenden diese Erfahrungen denn eigentlich erwerben sollen; denn in Zukunft sollen Promotionen viel mehr als bisher an Stipendien in Promotionsstudiengängen gebunden werden. Wann werden diese Promovierenden lehren oder Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung übernehmen? Lehre und Selbstverwaltung gehören nur auf befristeten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter zur Qualifikation. Wenn es nur noch wenige dieser Stellen gibt, wird es auch gravierende Engpässe in Forschung und Lehre geben; denn die Hauptlast in Forschung und Lehre tragen bisher die wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Die Dienstrechtsreform sieht neben der Juniorprofessur auch die Qualifizierung auf wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen vor. Doch dafür müssen diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenfalls eigenständig forschen und lehren können und das Promotionsrecht erhalten.

Schließlich: Was passiert mit den Juniorprofessoren, die nach Ablauf ihrer sechsjährigen Qualifikation keine Berufung bekommen? Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen zu lassen, bedeutet eine Verschwendung intellektuellen Kapitals, an dem es der Bundesrepublik doch gerade mangelt.

Neben der Juniorprofessur will die Dienstrechtsreform die Besoldung von Professoren und Professorinnen an Leistungskriterien koppeln. Dies scheint möglich, kann aber nur mit einer unabängigen Bewertung und transparenten wie einsehbaren Kriterien funktionieren. Was geht mit welchem Gewicht in die Bewertung ein? Solange Kostenneutralität gefordert wird bedeutet das, was der eine als Zulage erhält wird einem anderen weggenommen ... Und zum Schluss bleibt immer noch die alte Frage an die Dienstrechtsreform offen: Weshalb eigentlich müssen Hochschullehrer immer noch Beamte sein?

Anette Simonis

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