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Gesundheit: Rat von Fachleuten

Die Berliner TU gibt sich ein neues Kuratorium

Die Technische Universität Berlin hat einen großen Schritt auf dem Weg zu einer Reformsatzung gemacht. Gestern beschloss das bisherige Kuratorium, dass im neuen Kuratorium neben dem Wissenschaftssenator sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sitzen sollen, „die in besonderem Maße mit dem Wissenschaftsbereich vertraut sind“. Außerdem sollen ihm vier TU-Vertreter angehören.

Die TU ist die letzte der Berliner Unis, die eine Reformsatzung anstrebt, die bereits die große Koalition von SPD und CDU ermöglicht hat. Dank ihrer Reformsatzungen können die Leitungen von HU und FU schon seit längerem besser und schneller entscheiden als früher. Das Kuratorium neuer Art ist dort das Gremium, in dem die strategischen Entscheidungen für die Uni getroffen werden.

Um die neue Satzung der TU hatte es in den vergangenen Monaten jedoch immer wieder Streit gegeben. Mit den Stimmen der Gewerkschaftsvertreter, der SPD, der PDS und der Grünen fand im Juni 2005 zunächst ein Antrag von linken TU-Angehörigen eine Mehrheit, neben dem Wissenschaftssenator sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in das Kuratorium zu entsenden. Bei deren Wahl sollten Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Frauen-, Migranten- und Umweltbelange berücksichtigt werden.

Eine solche Zusammensetzung wäre deutschlandweit ungewöhnlich gewesen. Im Konzil der TU wurde dieses Modell von einem Redner so charakterisiert, dass es für das Rote Kreuz tauge, aber nicht für eine Technische Uni. Mit dem Konzept wollten die linken Vertreter die Veränderung der Uni von oben in ihrem Sinne einleiten, hieß es – nachdem zuvor die Linkspartei mit dem Versuch gescheitert war, im Konzil als satzungsgebendem Gremium die Viertelparität durchzusetzen.

Jetzt wurde auch die Öffnung des Kuratoriums für wissenschaftsferne Vertreter abgelehnt – auch von den Abgeordneten der rot-roten Koalition, Christian Gaebler (SPD) und Stefan Liebich (Linkspartei). Die Koalitionsvertreter begründeten ihre Kompromissbereitschaft damit, dass sie das Hin und Her zwischen Akademischem Senat, Konzil und Kuratorium in der Satzungsfrage konstruktiv beenden wollten. Dafür darf der Präsident keine Richtlinien für die Haushalts- und Wirtschaftsführung oder in Personalfragen erlassen. Das wird in die Zuständigkeit des Kuratoriums fallen. Uwe Schlicht

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