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Gesundheit: Reform des Stiftungsrechts: "Hürden für Stifter abbauen"

"Hat ein Stifter sich nach vielen Überlegungen entschlossen, mit seinem Vermögen das Gemeinwohl zu fördern, muss er verwundert feststellen, dass eine Stiftung schwerer zu gründen ist als ein Verein oder eine GmbH". Arend Oetker, Präsident des "Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft", kritisiert den Hürdenlauf für potenzielle Stifter in Deutschland und mahnt die Bundesregierung zur weiteren Reform des Stiftungsrechts.

"Hat ein Stifter sich nach vielen Überlegungen entschlossen, mit seinem Vermögen das Gemeinwohl zu fördern, muss er verwundert feststellen, dass eine Stiftung schwerer zu gründen ist als ein Verein oder eine GmbH". Arend Oetker, Präsident des "Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft", kritisiert den Hürdenlauf für potenzielle Stifter in Deutschland und mahnt die Bundesregierung zur weiteren Reform des Stiftungsrechts. Nach der bereits beschlossenen Änderung des Steuerrechts müsse auch das Zivilrecht die Förderung des Gemeinwohls durch private Stifter erleichtern.

Für diese Forderung fand er ein offenes Ohr auch bei Bundespräsident Johannes Rau, der die Organisation und herausragende Stifter mit einem Empfang anlässlich des diesjährigen Stiftertages in Berlin ehrte. "Bürgerschaftliches Engagement kann und soll staatliches Engagement nicht ersetzen", meinte das Staatsoberhaupt. Da der Staat aber finanziell und konzeptionell nur begrenzte Möglichkeiten zur Förderung von Bildung und Wissenschaft habe, müssten Stiftungen als wichtige Ergänzung unterstützt werden. Die Gründung neuer Stiftungen dürfe daher kein Hindernislauf bleiben. Über diese Hürden weiß Oetker vieles zu berichten: "Oft wird der Stiftungswillige heute mit für ihn völlig unverständlichen Änderungswünschen der staatlichen Genehmigungsbehörden konfrontiert. Dann vergehen meist viele Monate, bis die Genehmigung erteilt wird." Und zuvor muss sich der potenzielle Stifter ersteinmal im Dschungel der Gesetze so weit orientierthaben, dass er den richtigen Anträge bei den richtigen Behörden gestellt hat.

Für Hochschulen und Forschung rechnet Oetker durch die Reform des Stiftungsrechts mit zusätzlichen Mitteleinwerbungen in dreistelliger Millionenhöhe. Bisher fließen zwar nur 13 Prozent der über Stiftungen gegebenen Mittel für diese Zwecke. In keinem anderen Bereich sei aber die Zukunfts- und Nachwuchsförderung so effektiv wie in der Wissenschaft. Schon im vergangenen Jahr verzeichnete die Stiftung ein Plus von 250 Millionen Mark auf ein Kapital von 1,9 Milliarden Mark. Dazu betreut der Verband 300 Einzelstiftungen mit einem weiteren Kapital von zwei Milliarden Mark.

Die Bundesregierung plant derzeit den zweiten Schritt ihrer Reform des Stiftungsrechts. Im vergangenen Jahr wurde bereits das Steuerrecht geändert, so dass nun 40 000 Mark im Jahr steuerfrei für gemeinnützige Zwecke gespendet werden können. Ob die Reform des Zivilrechts noch in dieser Legislaturperiode folgen soll, ist dagegen offen. Dabei muss unter anderem geklärt werden, was künftig als gemeinnützig anerkannt wird und auch die Genehmigungsfrage von Stiftungen. Diese ist Ländersache und in jedem Bundesland anderen Regeln unterworfen. Bund und Länder versuchen nun, sich darüber zu verständigen.

Der Stifterverband fordert, künftig die Einrichtung einer Stiftung so einfach wie möglich zu gestalten, um mehr Bürger zum Stiften anzuregen. Ein Recht auf Stiftung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll die bisher übliche Genehmigung durch eine Behörde ersetzen. Die Bundesregierung erwägt dafür dagegen ein Stiftungsregister, in dem alle anerkannten Stiftungen aufgeführt sind. Damit soll zugleich mehr Transparenz für spendenwillige Bürger geschaffen werden.Dazu ist eine Bindung an gemeinnützige Zwecke vorgesehen. Dies lehnt der Stifterverband ab und fordert, dass alle "dem Gemeinwohl nicht schädlichen Zwecke" anerkannt werden, wie etwa auch Familienstiftungen. In den nächsten Jahren steht Deutschland eine "Erbschaftswelle" bevor.

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