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Gesundheit: Reich und unbeliebt

Die Studentenvertretungen verfügen über viel Geld – doch nur wenige interessiert, was damit geschieht

Hessens Studentenvertreter sind beunruhigt. Die dortige Landesregierung plant, den Asten (den Allgemeinen Studierenden Ausschüssen) drastisch die Mittel zu kürzen. Liegt die Wahlbeteiligung unter 25 Prozent – was seit langem der Fall ist – sollen die Interessenvertretungen der Studierenden um 75 Prozent weniger Mittel bekommen. Kritiker befürchten, dass die Asten ihren Aufgaben, etwa der Rechts- und Sozialberatung, dann nicht mehr gerecht werden können. Andererseits: Zeigt die niedrige Wahlbeteiligung nicht überdeutlich, dass sich die Masse der Studierenden gar nicht für ihre Interessenvertretung interessiert? Warum sollen die Studierenden dann jedes Semester dafür bezahlen müssen?

Fast überall in Deutschland ist das so: An den Wahlen beteiligt sich nur eine Minderheit der Studierenden. An Berlins Unis etwa gehen zwischen 90 und 93 Prozent der Studierenden nicht zur Wahl. Doch trotzdem müssen alle jedes Semester um die zehn Euro Gebühren an den Asta zahlen. Denn in den meisten Bundesländern sind die Studierenden Zwangsmitglied der verfassten Studentenschaft.

Wegen dieses Zwangs ist die niedrige Wahlbeteiligung auch aus einem anderen Grund problematisch: Die Legitimation der Asten, für die Mehrheit der Studierenden zu sprechen, steht auf wackligen Beinen. Trotzdem haben sich die Asten immer wieder im Namen der Studierenden nicht nur zur Hochschulpolitik, sondern sogar zu vielen Fragen der großen Politik geäußert – was ihnen verboten ist.

Seit den siebziger Jahren verloren sie deshalb immer wieder Prozesse gegen konservative Studentenführer: Die Gerichte sehen in der Zwangsmitgliedschaft eine Einschränkung der grundgesetzlichen Handlungsfreiheit der Studierenden. Deshalb dürfen sich die Asten nur eingeschränkt äußern, eben nur zu solchen Fragen, die einen unmittelbaren Hochschulbezug haben. Doch die Asten kümmerte dies oft herzlich wenig, sie setzten sogar die Beiträge der Studierenden immer wieder dazu ein, allgemeinpolitische Aktivitäten zu sponsern: etwa Flugblätter oder Reisen.

Zum Beispiel der Asta der Freien Universität Berlin. Bereits zwei Mal wurden Ordnungsgelder gegen die Studentenvertretung verhängt, in Höhe von mehreren tausend Euro. Zuletzt urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin im Frühjahr, der Asta der FU habe erneut mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen, indem er sich zu allgemeinpolitischen Fragen geäußert und studentisches Geld für diese Aktivitäten ausgegeben habe (siehe Tagesspiegel vom 17. März).

Die Richter drohten dem Asta Bußgelder bis zu 250000 Euro an, sollte er seine illegalen Aktivitäten fortsetzen, was das Gericht nicht für unwahrscheinlich hält: Es „besteht die hinreichend konkrete Befürchtung“, dass der Asta „diese oder vergleichbare illegale Aktivitäten fortsetzt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das gelte umso mehr, als der Asta, „wenn auch verdeckt, ein allgemeinpolitisches Mandat in Anspruch nimmt“. Die finanziellen Mittel dazu würden dadurch beschafft, dass Asta-Referenten aufgefordert würden, ihre Aufwandsentschädigung zu spenden, schreiben die Richter unter Berufung auf die Zeitschrift „Neues Dahlem“ aus dem Jahr 1999.

Nach Aussagen eines ehemaligen Asta-Referenten hat der Asta dazu einen Verein namens „Astarix“ gegründet. In dessen Kasse habe er seine Aufwandsentschädigungen regelmäßig eingezahlt, um damit allgemeinpolitische Arbeit zu finanzieren, sagt der Ex-Asta-Referent. Im Asta will man das weder bestätigen noch dementieren. Ein Blick ins Vereinsregister zeigt jedenfalls, dass dort tatsächlich die Akte von „Astarix“ aufbewahrt wird. Der Verein wurde im März 2000 eingetragen. „Zweck des Vereins ist die Förderung und Initiierung gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und Betätigungen“, steht in der Satzung – was allgemeinpolitische Aktivitäten jedenfalls nicht explizit ausschließt.

Die Akte zeigt auch: Die Struktur des Vereins entspricht der des Asta spiegelbildlich, die Ausschüsse des Vereins behandeln die gleichen Bereiche wie die Asta-Referate – Hochschule, Soziales, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzen. „Mitglied des Vereins kann nur werden, wer (…) Referent des Astas der FU ist“, heißt es in der Satzung des Vereins.

Anders als vom FU-Asta immer dargestellt, kommt Kritik nicht nur von konservativer Seite. „Der Asta legt seit Jahren keine korrekte Rechenschaft über seine Arbeit ab“, sagt Tobias Hermes, Vorsitzender der Liberalen Hochschulgruppe an der FU. Nicht einmal das Studierendenparlament (Stupa), das den Asta kontrollieren solle, wisse, was der Asta genau macht, meint Hermes, der seit 2001 im FU-Stupa sitzt. „Ich sehe keine Transparenz in der Arbeit des Asta“, sagt er. Die Liberale Hochschulgruppe an der Humboldt-Uni macht der dortigen Studentenvertretung ähnliche Vorwürfe.

Sogar die „Unabhängige Linke“ (UL), vor einigen Jahren selbst im FU-Asta vertreten, hat dem Asta mangelnde Transparenz vorgeworfen. „Bedauerlicherweise ist es mit jener an der FU nicht sonderlich weit her“, heißt es in der UL-Publikation „Razzia“ vom Januar 2002. Überhaupt wisse kaum ein Student, welche Gruppen gerade im Asta sind und welche Programme diese hätten. Und das, obwohl der Asta der FU nach eigenen Angaben über ein jährliches Budget von 570000 Euro aus studentischen Beiträgen verfügt (Beispiele für Ausgaben siehe Kasten).

Das hessische Wissenschaftsministerium hofft, mit seiner neuen Regelung das Interesse der Studierenden an deren Vertretung zu wecken. „Wir wollten die Studenten wachrütteln“, sagt ein Sprecher. Dann wären die Asten wohl gezwungen, transparenter und öffentlicher zu arbeiten, um die Studenten zu überzeugen. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hingegen scheint immun gegen die Kritik an den Asten. Sie öffnete das Hochschulrahmengesetz in Richtung auf das allgemeinpolitische Mandat und schrieb allen Bundesländern die verfassten Studierendenschaften vor. Bislang hatten drei Bundesländer davon Abstand genommen. Sechs unionsgeführte Länder sehen darin eine Bevormundung durch den Bund und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das in der kommenden Woche darüber verhandelt. Berlins Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) jedenfalls hat die Formulierungen Bulmahns zum politischen Mandat sofort ins Landesgesetz aufgenommen.

Jan-Oliver Schütz

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