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Gesundheit: Studiendauer: Baden-Württemberg erhöht den Druck

Baden-Württemberg hat auf die jüngste Veröffentlichung des Wissenschaftsrats über die Studiendauer an den Hochschulen in den neunziger Jahren schnell reagiert: Durch Rechtsverordnung ist noch in den letzten Amtstagen von Wissenschaftsminister Klaus von Trotha den Hochschulen einen Rahmen vorgegeben worden, wie viele Leistungsnachweise sie in einem Studium verlangen können, wie lange die Abschlussarbeiten dauern dürfen und wie gewährleistet werden kann, dass die Regelstudienzeit an den Universitäten von meist neun Semestern künftig eingehalten wird.Klaus von Trotha begründete die neue Rechtsverordnung damit, dass einige Fakultäten durch die Kombination von Studiengängen die Regelstudienzeit verlängern wollten.

Baden-Württemberg hat auf die jüngste Veröffentlichung des Wissenschaftsrats über die Studiendauer an den Hochschulen in den neunziger Jahren schnell reagiert: Durch Rechtsverordnung ist noch in den letzten Amtstagen von Wissenschaftsminister Klaus von Trotha den Hochschulen einen Rahmen vorgegeben worden, wie viele Leistungsnachweise sie in einem Studium verlangen können, wie lange die Abschlussarbeiten dauern dürfen und wie gewährleistet werden kann, dass die Regelstudienzeit an den Universitäten von meist neun Semestern künftig eingehalten wird.

Klaus von Trotha begründete die neue Rechtsverordnung damit, dass einige Fakultäten durch die Kombination von Studiengängen die Regelstudienzeit verlängern wollten. Außerdem habe die Untersuchung des Wissenschaftsrats gezeigt, dass die baden-württembergischen Universitäten im Gegensatz zu denen in Ostdeutschland und Bayern eher mit langen Studienzeiten aufwarten. Von Trotha sprach von "ausgelebten Fachegoismen" und "professoralen Vorlieben", denen ein Riegel vorgeschoben werden müsse.

Grundsätzlich dürfe die Erstausbildung nicht zu lange dauern, betonte der Minister. Weitere Fähigkeiten sollten erst über ein Aufbaustudium oder die Weiterbildung im Beruf vermittelt werden. Im Einzelnen sind eine Obergrenze von insgesamt 32 Prüfungen innerhalb eines Studienganges vorgesehen. Die Präsenzzeiten an den Hochschulen werden für die Studenten auf 20 Stunden pro Woche kalkuliert. Die Zahl der Orientierungsprüfungen in den Anfangssemestern ist bei Diplomstudiengängen auf drei, bei Magisterstudiengängen auf zwei begrenzt worden. Für die abschließende Hausarbeit sollen nicht mehr als sechs Monate aufgewendet werden.

In der Verordnung ist außerdem vorgesehen, dass die Studierenden sich in den Berufsfeldern praktisch erproben sollen.

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