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Gesundheit: Transparenter Täter

Niederländische Ermittler wollen Verdächtige mit „genetischen Fotos“ aufspüren

Der 24-Jährige lauerte Frauen auf. Im unübersichtlichen Parkdeck des Frankfurter Flughafens vergewaltigte er sie und verbreitete Angst und Schrecken. Als er gefasst wurde, leugnete er. Doch ein Kaugummi am Tatort verriet ihn – denn an ihm haftete sein Speichel. Der genetische Fingerabdruck konnte den Mann so überführen. Seit die 1985 entwickelte Methode in Kriminalfällen eingesetzt wird, sind mit ihrer Hilfe viele Tausende von Fällen aufgeklärt worden – Mord, Vergewaltigung, Raub, Einbruch und Diebstahl. Jetzt wollen holländische Kriminalisten noch einen Schritt weitergehen und eine Art „genetisches Foto“ entwickeln.

Anfang April wird die niederländische Königin voraussichtlich ein Gesetz unterschreiben, das in dieser Form seinesgleichen sucht. Danach wird es Ermittlern nicht nur erlaubt sein, Spuren von Erbsubstanz am Tatort mit denen von Verdächtigen zu vergleichen – das ist der herkömmliche genetische Fingerabdruck. Sie dürfen dann auch in den Genen selbst lesen und aus ihnen Aufschlüsse über das Aussehen des Täters gewinnen, etwa die Farbe von Haut, Haaren und Augen oder die Form der Wangenknochen. Und vielleicht irgendwann auch über Charaktermerkmale wie die Neigung zu aggressivem Verhalten oder zur Trunksucht.

Allerdings benötigt man andere molekularbiologische Instrumente, um ein solches genetisches Foto herzustellen. Denn der herkömmliche genetische Fingerabdruck beschränkt sich auf jenen Teil der Erbsubstanz DNS, der keine genetischen Informationen enthält. Dazu wird das Erbmaterial von molekularen Scheren an jeweils charakteristischen Stellen zerschnitten. Die entstehenden Fragmente sind für jeden Menschen so gut wie unverwechselbar. Der genetische Fingerabdruck ist also eigentlich ein DNS-Profil, weil er zwar viel mit unserer Erbsubstanz, aber so gut wie nichts mit Genen zu tun hat.

Das DNS-Profil ist immer weiter verfeinert und perfektioniert worden. Heute genügen mitunter nur Bruchstücke von Erbinformation, oder es reicht DNS aus einer einzigen Zelle, um die Herkunft der Spur zu ermitteln – und das mit einer Genauigkeit von eins zu zehn Milliarden. Nur eineiige Zwillinge sind genetisch gleich und können deshalb verwechselt werden.

Schon heute ermöglicht der genetische Fingerabdruck gewisse Rückschlüsse auf die Herkunft. Etwa darauf, ob der Betroffene aus West- oder Osteuropa oder aus Afrika stammt. Um genetisch bestimmte Eigenschaften zu ermitteln, müssen Rechtsmediziner aber weit über das DNS-Profil hinausgehen. Sie müssen bestimmte Gene detailliert untersuchen, um anhand ihrer Spielart („Allel“) Rückschlüsse auf das Aussehen des Täters zu gewinnen.

Was in der Theorie einleuchtet, ist in der Praxis recht kompliziert. Denn unser Aussehen, etwa die Form der Nase oder des Kinns, wird nicht von jeweils nur einem Gen diktiert, sondern von mehreren Erbanlagen. Beispiel Haarfarbe: Diese wird mit Hilfe mehrerer Genprodukte gemixt, und das Ergebnis ist schwer vorherzusagen. Ausnahme ist die Erbanlage für rote Haare. Die kann immerhin mit 80-prozentiger Sicherheit erkannt werden, schreibt der Kölner Kriminalbiologe Mark Benecke.

Entsprechend groß sind die wissenschaftlichen Vorbehalte deutscher Fachleute. Hubert Pöche vom Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin zweifelt daran, dass seine niederländischen Kollegen Erfolg haben werden: „Das Verfahren steckt noch in den Kinderschuhen.“ Lutz Roewer von der Berliner Charité stimmt ihm zu: „Das Phantombild aus den Genen wird es nicht geben.“

Der Kriminalbiologe Benecke verteidigt dagegen seine holländischen Kollegen. „Hier geht es nicht um gerichtsfeste Spuren, sondern mehr um ,weiche’ Informationen, die den Ermittlern bei der Suche nach Verdächtigen helfen sollen. So kann es auch ein wichtiger Hinweis sein, dass ein Verdächtiger eine bestimmte Augenfarbe oder Haartönung nicht besitzt.“

Benecke glaubt, dass die Entzifferung des menschlichen Erbguts viele neue Erkenntnisse auch für die Spurenanalyse zu Tage fördern wird. „Es ist zwar noch reine Spekulation – aber die genetischen Wurzeln von Aggressivität und Alkoholismus könnten auch für polizeiliche Ermittler interessant sein.“ Er verteidigt das niederländische Gesetz: „Es wurde in der Öffentlichkeit breit diskutiert, und die Holländer haben ihm mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.“

Benecke bezweifelt aber, dass ein solches Gesetz in Deutschland auch nur die geringste Chance hätte. Einen „Sündenfall“ sieht etwa die „Süddeutsche Zeitung“ für diesen Fall voraus, weil Missbrauch möglich wäre. „Von vornherein beschränken“ will Peter Büttgen, Sprecher des Datenschutzbeauftragten, Gentests auf Aggression oder Alkoholismus. Hans-Hilger Ropers vom Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik in Berlin ist da anderer Meinung. „Solche Tests ermöglichen eine gerechtere Beurteilung des Täters und gehörten ebenso berücksichtigt wie der soziale Hintergrund.“ Ropers muss es wissen: Er fand eine Genmutation, die mit erhöhter Aggressivität einhergeht.

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