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Gesundheit: Umstrittene Jura-Prüfungsaufgabe: "Freie Wahl der Themen"

Ein Diebstahl vor einer Massenerschießung im KZ - ist das ein angemessenes Thema für ein juristisches Staatsexamen, zumal, wenn die Aufgabe den Tatbestand des Völkermordes ausklammert? Das sächsische Justizministerium bejaht das: "Den Hochschullehrern und den Ausbildern im Juristischen Vorbereitungsdienst steht es frei, die sich aus solchen Sachverhalten ergebenden Rechtsfragen zu behandeln", so die Antwort der Staatsminister des sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Manfred Kolbe, auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion.

Ein Diebstahl vor einer Massenerschießung im KZ - ist das ein angemessenes Thema für ein juristisches Staatsexamen, zumal, wenn die Aufgabe den Tatbestand des Völkermordes ausklammert? Das sächsische Justizministerium bejaht das: "Den Hochschullehrern und den Ausbildern im Juristischen Vorbereitungsdienst steht es frei, die sich aus solchen Sachverhalten ergebenden Rechtsfragen zu behandeln", so die Antwort der Staatsminister des sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Manfred Kolbe, auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion.

Hintergrund ist der Streit zwischen Studierenden, Juristen und Mitarbeitern des Justizministeriums um eine Klausuraufgabe, die 250 sächsische Kandidaten im März in ihrer Prüfung zum ersten Staatsexamen lösen mussten (vgl. Tagesspiegel vom 25. Juli). Die Strafrechtsklausur "spielte" 1943 während einer Massenexekution. Zu prüfen waren die Strafbarkeit des Lagerkommandanten L, des Soldaten S und des Häftlings A, der die Mütze eines Mithäftlings versteckt hatte.

Kritiker hatten moniert, die Aufgabe verharmlose und relativiere den Holocaust. Ausgerechnet der einzige Paragraf, der ansatzweise das Monströse des Holocaust hätte erfassen können, der Tatbestand des Völkermords, sei bei der Klausur ausgeschlossen worden.

Der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes in Dresden, Claus-Peter Kindermann, hatte die Kritik damals zurückgewiesen. Konflikte unter Opfern staatlichen Unrechts seien gängig und juristisch relevant. Sein Amt habe die Aufgabe gewählt, weil die menschenverachtende Extremstituation eines KZ ein vertieftes Argumentieren der Studenten erfordere, das über bloße Reproduktion hinaus gehe. Der damalige Justizminister Steffen Heitmann war ebenfalls dieser Ansicht. Die Ergebnisse der Prüfung seien nicht schlechter ausgefallen als sonst.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der sächsischen PDS-Fraktion antwortet das Ministerium nun, der Prüfungsausschuss sei weisungsunabhängig. "Deshalb wird davon abgesehen, seine Auswahlentscheidung zu bewerten." Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass mit der Prüfungsaufgabe eine "Verharmlosung des Holocaust beabsichtigt war." Zwar sei die rechtliche Beurteilung nationalsozialistischer Verbrechen in der sächsischen Prüfungsordnung "nicht ausdrücklich Prüfungsgegenstand". Doch "den Hochschullehrern und den Ausbildern im Juristischen Vorbereitungsdienst steht es frei, die sich aus solchen Sachverhalten ergebenden Rechtsfragen zu behandeln und dabei relevante historische sowie politische Aspekte einzubeziehen".

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