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Gesundheit: Uni-Reform: Technische Universität übergibt den Fakultäten die Entscheidung über die Budgets

Vom ersten Januar 2001 an sollen die Fakultäten der Technischen Universität zum ersten Mal einen eigenen Globalhaushalt erhalten. Das ist der erste Schritt zur Budgetierung, die in Etappen bis zum Januar 2002 vollzogen wird.

Vom ersten Januar 2001 an sollen die Fakultäten der Technischen Universität zum ersten Mal einen eigenen Globalhaushalt erhalten. Das ist der erste Schritt zur Budgetierung, die in Etappen bis zum Januar 2002 vollzogen wird. Die Technische Universität (TU) baut ihre Reformen Stück für Stück auf. Nach der Neugliederung der TU in acht Fakultäten an Stelle von bisher 15 Fachbereichen wird jetzt mit der Budgetierung den Fakultäten mehr Autonomie eingeräumt. TU-Präsident Hans-Jürgen Ewers bezeichnet das als das Herzstück der Reform.

Der Weg dahin war mit Hindernissen gepflastert. Erst mussten die Fakultäten davon überzeugt werden, dann der Akademische Senat, und vor einigen Wochen war das TU-Präsidium erst einmal im Kuratorium aufgelaufen, weil die Kriterien noch nicht klar genug entwickelt worden waren. Das Kuratorium vertagte die Entscheidung über die Einführung dezentraler Budgets für die Fakultäten, aber jetzt hat dieses Gremium mit Zustimmung der Politiker und Vertreter der Berufswelt in einer Sondersitzung mit 19 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme das Konzept beschlossen.

Vom Jahr 2002 an sollen die Fakultäten und Institute selbst über ihr Personal, die Geräte, Investitionen und Verbrauchsmittel entscheiden. Das TU-Präsidium hält 250 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter vor: Von dieser Zahl werden 70 bis 80 Prozent aufgrund der festgelegten Kriterien in Forschung und Lehre vergeben. 20 bis 30 Prozent stehen dem Präsidenten zur Verfügung, um sie den Fakultäten zuzuweisen, die sich durch Zielvereinbarungen zu besonderen Leistungen in Forschung und Lehre verpflichtet haben.

"Wir benutzen derzeit einen Indikator aus 24 Faktoren, um die Leistungen in der Forschung zu bewerten", erläuterte TU-Präsident Hans-Jürgen Ewers. Darunter fallen die Höhe der eingeworbenen Drittmittel für die Forschung, die Beteiligung an Sonderforschungsbereichen, an Habilitationen, Promotionen, die Zahl der Publikationen oder auch besondere Ehrungen, die Wissenschaftler erhalten. Außerdem gibt es einen noch nicht ganz fertigen Verteilungsschlüssel für Dozenten, die sich in der Lehre und damit in der Ausbildung von Studenten engagieren. "Wir können die Lehrbelastung der einzelnen Professoren ermitteln, indem wir die betreuten Diplomarbeiten oder Promotionen zählen", regte Ewers an. Aber das genüge nicht als "Indikatoren für die Qualität der Lehre." Ins Gewicht fallen hier auch noch die Zahl der Studierenden im Grundstudium, im Hauptstudium und der Vergleich der Studenten, die ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen mit denen, die es in dieser Zeit nicht schaffen.

Bisher verwaltet die TU ihr Personal, die Sachmittel und Investitionen zentral. Mit der Budgetierung soll die Verantwortung für die Professuren, die Mitarbeiter und studentischen Hilfskräfte, aber auch für die Fachbibliotheken und Geräte an die Fakultäten und Institute übergehen. Vom 1. Januar 2001 an könnten die Wissenschaftler zunächst selbst über die Verwendung ihrer Sachmittel entscheiden und erst im Probebetrieb über Personalmittel. Von 2002 an wird es ernst: Dann verfügen die Fakultäten auch über die Personalstellen. Wenn eine Professur oder Mitarbeiterstelle frei wird, kann die Fakultät entscheiden, ob sie diese Stelle neu ausschreiben will oder das Geld beispielsweise für teure Großgeräte verwendet. Denn das ist der Kern der Reform: Sach- und Personalmittel sollen untereinander deckungsfähig werden. Lediglich für Investitionen vorgesehene Mittel dürfen nicht in Personal oder Sachmittel umgewidmet werden.

Ein Teil aller TU-Stellen wird nach festen Schlüsseln als notwendige Grundausstattung an die Institute verteilt. Ein anderer Teil wird nach den Leistungen in Forschung und Lehre zugewiesen. Fächer mit Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) erhalten zusätzliche Reserven.

Das TU-Präsidium will zehn Prozent der flexiblen Mittel der Hochschule auf der Grundlage von so genannten Zielvereinbarungen an die Fakultäten geben. In den Zielvereinbarungen werden die verabredeten Leistungen in der Ausbildung, in Forschung, Weiterbildung oder Service festgeschrieben. Wer mehr Geld haben will, kann das über Zielvereinbarungen erreichen. Dafür muss die Fakultät bestimmte Reformziele versprechen und diese auch einhalten. Solche Versprechen können mehr Studienplätze sein, mehr Frauen unter dem wissenschaftlichen Personal oder ehrgeizige Forschungsprojekte. Erwirtschaften die Fakultäten Überschüsse, so bleiben ihnen diese als Rücklagen im nächsten Jahr zu 100 Prozent erhalten.

Außerdem sollen künftig wichtige Dienstleistungen innerhalb der Universität auf der Basis der Budgets verrechnet werden. Dazu gehören die Anmietung oder Freigabe von Räumen und Flächen, Bibliotheksmittel oder die Nutzung der internen Datennetze, in deren Ausbau die TU gegenwärtig massiv investiert. Für die Professoren, Dekanate oder Studentenbüros sind verbindliche Schlüssel für die Raumvergabe vorgesehen, sie sollen von 2002 an gelten.

Auch die zentrale Verwaltung und das TU-Präsidium werden nach den Regeln der Budgetierung ausgestattet. Die Bauunterhaltung bleibt weiterhin Aufgabe der zentralen Hochschulverwaltung. Um die Etats der Fakultäten laufend zu überwachen, richtet das Präsidium gegenwärtig eine Arbeitsgruppe für das Controlling ein, die bereits erste Erfahrungen an der Fakultät für Prozesswissenschaften sammelt. Dort wird die Budgetierung seit Anfang des Jahres erprobt.

Heiko Schwarzburger

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