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Gesundheit: Vergabe von Studienplätzen: Zweite Chance für Studienbewerber

Der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ist zum August in Kraft getreten. Studienbewerber, die im laufenden Auswahlverfahren einen Ablehnungsbescheid der ZVS erhalten, haben demnach noch eine zweite Chance.

Der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ist zum August in Kraft getreten. Studienbewerber, die im laufenden Auswahlverfahren einen Ablehnungsbescheid der ZVS erhalten, haben demnach noch eine zweite Chance.

Zum kommenden Wintersemester vergibt die ZVS 55 Prozent der Studienplätze nach Durchschnittsnote und 25 Prozent nach Wartezeit. Die restlichen 20 Prozent können von den Hochschulen in Eigenregie vergeben werden. Sie entscheiden, ob sie ihre Studienbewerber nach Durchschnittsnote, Berufserfahrung oder nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs aussuchen wollen. Allerdings haben sich bis jetzt nur wenige Hochschulen zu einem eigenen Verfahren durchgerungen. Besonders reformbereit ist die Freie Universität Berlin. Zum Wintersemester vergibt sie erstmals Studienplätze in Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin über Auswahlgespräche. Hochschulen müssen der ZVS bis zum 23. September die Namen der ausgewählten Bewerber mitteilen.

Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der ZVS, Staatssekretär Harald Glahn, erklärte: "Mit diesem Staatsvertrag haben die Hochschulen die Möglichkeit, sich für einen Teil der Studienplätze die Studenten selbst auszusuchen. Damit wird den Hochschulen eine zusätzliche Chance zur Profilierung gegeben."

Berichtigung:

Die Freie Universität Berlin bietet zum kommenden Wintersemester Auswahlgespräche lediglich für Zahn- und Humanmedizin an. Entgegen unserer Meldung wird es in Pharmazie und Psychologie jedoch keine Auswahlgespräche geben. In den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Biologie werden zum Wintersemester vorraussichtlich alle Bewerber zugelassen, daher werden auch in diesen Fächern keine Auswahlgespräche stattfinden. Der Falschmeldung lag ein Merkblatt der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS) zum hochschuleigenen Auswahlverfahren zugrunde, welches offenbar überholt war. Die FU hat sich zudem erst kürzlich über die konkreten Verfahrensregeln geeinigt.

cct

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