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Gesundheit: Was dem Bund gebührt

Darf die Bildungsministerin Studienbeiträge verbieten? Der Streit vor Gericht in Karlsruhe

Körper sprechen für sich: Mit zum X versteiften Beinen erklärt Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn am Dienstag den Richtern in Karlsruhe, warum sie Studiengebühren im Gesetz verbieten musste. Die Hände umklammern das Rednerpult, die Stimme wackelt für einen Moment bedenklich. Der Nürnberger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart dagegen, der die klagenden Länder vertritt, lehnt sich dynamisch über das Mikrofon dem Gericht entgegen – siegesgewiss poltert er bei der mündlichen Verhandlung gegen die „Keule“ des Bundes, die den Ländern gerade noch den Spielraum lasse, „Gebühren für das Seniorenstudium“ zu erheben.

Keine Frage, Edelgard Bulmahn ist in der Defensive, die sechs unionsgeführten Länder rechnen sich mit ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht (BVG) exzellente Chancen auf Erfolg aus. Bekommen sie Recht, dürfte das Studium in Deutschland nach mehr als 30 Jahren vielerorts bald wieder etwas kosten. Doch darüber entscheidet das Gericht nicht, wie der Vorsitzende des Zweiten Senats Winfried Hassemer den Schulklassen erklärte, die zum Tag der Offenen Tür gekommen waren: „Wir machen keine Hochschulpolitik, wir geben auch keinen Beitrag zur Föderalismusreform. Wir haben die Verfassung auszulegen. Und die Verfassung ist meiner Meinung nach außerordentlich klar, außerordentlich klar“, wie Hassemer gleich zweimal sagte: Eine bundesgesetzliche Regelung ist nur dann möglich, wenn ohne sie gleichwertige Lebensverhältnisse nicht hergestellt oder die im gesamtstaatlichen Interesse stehende Rechts- oder Wirtschaftseinheit nicht gewahrt werden kann. Die Verfassungsänderung von 1994 beschränkte die Rahmenkompetenz des Bundes, Einzelheiten festzulegen, auf Ausnahmefälle. „Das nenne ich eine massive Einschränkung“, sagte Richter Hassemer.

Im Sommer hatte das BVG Bulmahns Gesetz zur Juniorprofessur gekippt, in dem die Ministerin die Habilitation verbieten wollte – ein Urteil, das aus Sicht vieler Beobachter bereits eine Vorentscheidung für die Studiengebührenklage darstellt. Liegen die Dinge aber jetzt nicht ganz anders, weil Studiengebühren viel mehr die Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse berühren, als es bei der Juniorprofessur der Fall war? Diesen Aspekt hervorzuheben bemühte sich Bulmahn nach Kräften. „Es darf nicht vom Zufall des Geburts- und Wohnorts abhängig sein, ob jemand Gebühren zahlen muss oder nicht“, sagte sie. „Es ist inakzeptabel, wenn die Verhältnisse so weit auseinander klaffen.“ Deshalb habe der Bund handeln müssen. Denn die Länder seien zu einer Einigung nicht fähig gewesen. Genüsslich erinnerte Bulmahn an den Mai 2000, als sich die Kultusminister in Meiningen auf ein gebührenfreies Erststudium einigten. Doch ein Staatsvertrag kam nach Intervention der Ministerpräsidenten nicht zustande. Stattdessen kochten die Diskussion um Gebühren hoch – so sehr, dass Bulmahn die Unsicherheit beseitigen wollte und die Gebühren per Gesetz verbot.

„Die Gefahr, dass sich die Lebensverhältnisse in unerträglicher Weise auseinander entwickeln, zeichnet sich bereits in hinreichender Konkretion ab“, sekundierte ihr der Bevollmächtigte des Bundes, der Verfassungsrechtler Erhard Denninger. „Muss es erst eine Bildungskatastrophe und studentische Unruhen geben, bis der Bund handeln darf?“ Unter Rahmenkompetenz müsse doch mehr zu verstehen sein, als das Recht des Bundes, „abstrakte Leitbilder“ zu entwerfen. Warum war es dem Bund denn nicht möglich, „elastisch und kreativ“ mit dem ihm gesetzten Rahmen umzugehen und die Gebühren sozialverträglich zu deckeln?, wollte das Gericht von Bulmahn wissen. „Ich bin zwar keine Juristin, habe aber mal Verfassungstheorie in meinem Studium gehört“, antwortete Bulmahn. Aus ihrer Sicht wäre die Festlegung einer Gebührenhöhe im Hochschulrahmengesetz eine rechtlich unzulässige Detailregelung gewesen.

Also musste der Bund verhindern, dass „nicht Neigung und Begabung, sondern finanzielle Erwägungen über das Ob, Wo und Was entscheiden“, sagte Denninger. Sollte das Verbot nun fallen, sei auch Schlimmes für die Hochschulen zu befürchten. Die Studierenden würden dann in die gebührenfreien Länder strömen, so dass die dortigen Unis die Massen nicht mehr verkraften könnten. Peter Frankenberg, Baden-Württembergs Wissenschaftsminister, parierte mit dem Hinweis: „Kein Land muss sich überrennen lassen“, schließlich gebe es die Kapazitätsverordnung und den Numerus Clausus.

Ein weiteres Argument gegen Gebühren brachte Sascha Vogt vom Freien Zusammenschluss von Studierendenschaften vor. Zwar würden Studierende die etwa Jura wählten, in der Lage sein, auf eine gebührenfreie Hochschule auszuweichen. „Aber ein Schiffsbaustudent könnte womöglich nur zwischen zwei gebührenpflichtigen Ländern entscheiden.“ So könnten dann gerade seltene Fächer nur noch von finanzstarken Studierenden gewählt werden.

Während die Parteien noch ihre Argumente für und gegen Gebühren austauschten, hatte sich ein Zug von mehreren hundert Studierenden durch die Karlsruher Innenstadt in Bewegung gesetzt: „Kürzen, kürzen, kürzen? – Kämpfen, kämpfen, kämpfen!“, skandierten die Demonstranten. Einige Dutzend marschierten mit Trillerpfeifen und Transparenten zum BVG. Der Bund und seine Mitstreiter hatten es in Karlsruhe schwerer als die Länder, die eigene Position zu begründen. Wann das Urteil gesprochen wird, sagte das Gericht noch nicht. Bislang wird es im Januar erwartet.

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