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Gesundheit: Was Professoren verdienen Bald soll nach Leistung bezahlt werden.

Doch wer entscheidet, was Leistung ist?

Ab dem kommenden Jahr sollen Professoren nach Leistung bezahlt werden – das haben die Bundesregierung und die 16 Bundesländer schon vor längerem beschlossen. Jetzt wird es ernst: Die Länder müssen neue Gesetze machen, die Universitäten müssen sich überlegen, wie sie mit der Besoldung nach Leistung umgehen. Was kommt jetzt auf die Professoren zu?

Künftig gibt es Besoldungserhöhungen nicht mehr allein nach dem Maßstab von Lebensalter und Dienstjahren, sondern nach Leistung. Das heißt, neuberufene Professoren bekommen ein wesentlich geringeres Grundgehalt als bisher, können dieses Gehalt aber erheblich steigern, wenn sie besondere Leistungen in Forschung und Lehre sowie in der akademischen Selbstverwaltung erbringen.

Bei der bisher geltenden C-Besoldung konnte zum Beispiel in der niedrigsten Gehaltsgruppe für Professoren (C2) ein Fachhochschulprofessor 4806 Euro im Monat erhalten. Ein C3-Professor kam auf 5358 Euro, und ein C4-Professor an den Universitäten konnte mit 6173 Euro nach Hause gehen. Künftig werden die meisten Professoren an den Fachhochschulen nach W2 bezahlt – das entspricht 3890 Euro. Das sind 1000 bis 1400 Euro weniger als bisher. Ein Ordinarius an den Universitäten kommt in der Besoldungsgruppe W3 auf 4723 Euro. Das sind 1400 Euro weniger als bisher. Da die Besoldungsreform kostenneutral sein soll, werden die durch Einsparung gewonnenen Beträge neu verteilt. Besondere Leistungsbezüge werden zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, bevor sie unbefristet weitergezahlt werden.

Das Berliner Abgeordnetenhaus muss diese Neuregelung bis zum Jahresende als Gesetz verabschieden. Die Gretchenfrage lautet, wer über die Leistungszulagen für die Professoren entscheidet. Nach den Regeln des öffentlichen Dienstes können das nur die Dienstbehörde und die oberste Dienstbehörde sein – also die Präsidenten der Hochschulen. Aber die Kriterien für die Leistungsbewertung dürfen nicht beliebig sein, sondern werden nach Beratung in einer Satzung festgelegt. Und die Genehmigung dieser Satzung dürfte sich die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft vorbehalten. Der Berliner Senat will auch darauf achten, dass unter den neuen Bedingungen Frauen nicht schlechter besoldet werden als ihre männlichen Kollegen. Diese Fehlentwicklung ist in den USA zu beobachten. Außerdem soll die neue Besoldung im Jahr 2007 überprüft werden.

Die Reform wird von den Präsidenten der Berliner Hochschulen begrüßt. Herbert Grüner von der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) bemängelt lediglich, dass für die Fachhochschulprofessoren eine Obergrenze eingeführt wird: Nur 25 Prozent sollen die höchste Besoldungsgruppe W3 erreichen. Grüner sagte, die Politiker befürchteten, ohne eine solche Obergrenze würden die Kosten ausufern. Die Fachhochschulen seien jedoch in der Lage, verantwortungsbewusst mit der Regelung umzugehen.

Ein Schreckensszenario entwarf Marie-Luise Favreau-Lilie vom Hochschulverband. Die Grundgehälter würden auf ein Niveau gesenkt, das nicht angemessen sei. Sinnvoll sei eine solche Reform nur, wenn den Professoren die Leistungsbezüge zusätzlich zum bisherigen Gehalt gewährt würden. Die Folge der Reform werde massive Ungleichheiten nach sich ziehen. Je nach Haushalts- und Marktlage könnten Mediziner, Ingenieure und Naturwissenschaftler bevorzugt werden, und die nicht so verwertbaren Geisteswissenschaftler hätten darunter zu leiden.

Uwe Schlicht

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