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WER DARF SICH OSTEOPATH NENNEN?: Mehrere Wege führen zum Titel

„Osteopath“ ist keine Berufsbezeichnung. Die Behandlung darf nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden.

„Osteopath“ ist keine Berufsbezeichnung. Die Behandlung darf nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden. Anstelle von staatlich anerkannten Titeln vergeben osteopathische Berufsverbände Kürzel, die als registrierte Wortmarken eingetragen sind. Die Akademie für Osteopathie in Gauting bei München hat das Kürzel D.O. registrieren lassen, das nach 1350 Ausbildungsstunden und einer Diplomarbeit vergeben wird. In Hessen ist „Osteopath“ eine Weiterbildungsbezeichnung. Die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin vergibt die Kürzel D.O.M. und D.O.T. für Ärzte und Therapeuten, die 756 respektive 620 Stunden Ausbildung absolviert haben. as

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