zum Hauptinhalt

Gesundheit: Wer macht was in Bildung und Forschung?

Einig sind sich Bund und Länder darüber, dass der bislang gemeinsam finanzierte Hochschulbau (Grundgesetz Artikel 91a) in Zukunft allein Ländersache ist. Der Bund wird die Mittel dafür an die Länder leiten.

Einig sind sich Bund und Länder darüber, dass der bislang gemeinsam finanzierte Hochschulbau (Grundgesetz Artikel 91a) in Zukunft allein Ländersache ist. Der Bund wird die Mittel dafür an die Länder leiten. Doch die Hochschulen befürchten, das Geld würde 2012 nach Ende der Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt fließen und ihnen fehlen. Die Förderung der Forschungsinstitute bleibt Aufgabe von Bund und Ländern, genau so wie die Finanzierung von Großgeräten . Umstritten ist hier aber eine Grenze: Manche Länder wollen den Bund nur bei der Anschaffung von Geräten beteiligen, die mehr als etwa 30 Millionen Euro kosten. Die gemeinsame Bildungsplanung für die Schule nach Artikel 91b soll abgeschafft werden. Über den Hochschulzugang und die Abschlüsse macht der Bund bislang Rahmenvorgaben – und hat dabei auch Studiengebühren verboten. Letzteres wollen die Länder dem Bund nicht mehr zugestehen. Das Dienstrecht soll in Zukunft Ländersache sein – die Universitäten befürchten deshalb, dass arme Länder im Wettbewerb um die besten Professoren bald nicht mehr mithalten können. Die Qualitätssicherung an den Hochschulen (etwa die Akkreditierung und die Evaluierung von Studiengängen) will der Bund für sich, die Länder lehnen das ab. Der Bund wehrt sich auch gegen die Abschaffung des Artikels 104a. Hiermit konnte der Bund sein VierMilliardenProgramm für die Ganztagsschulen rechtfertigen. akü

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false