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Gesundheit: Wer wird gefördert?

Seit 32 Jahren ist das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ – Bafög – in Kraft. Seitdem unterstützten die Bundesländer finanziell die Ausbildung von Studierenden, Praktikanten, werdenden Meistern und Schülern.

Seit 32 Jahren ist das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ – Bafög – in Kraft. Seitdem unterstützten die Bundesländer finanziell die Ausbildung von Studierenden, Praktikanten, werdenden Meistern und Schülern. Die Unterstützung errechnet sich nach dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners. Elternunabhängige Förderung ist möglich, wenn die Studenten zuvor fünf Jahre berufstätig waren oder eine dreijährige Ausbildung absolviert und weitere drei Jahre gearbeitet haben. Die Bewerber müssen Einkommen oder Vermögen melden. Dafür gibt es Abzüge vom Bafög. Der Höchstsatz für Studierende beträgt 585 Euro monatlich für eine Regelstudienzeit von acht bis zehn Semestern.

Eine Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss vom Staat, die andere ein zinsloses Darlehen. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden die BafögZahlungen nur in Ausnahmefällen und dann auch nur als verzinsliche Bankdarlehen fortgezahlt. Es muss spätestens fünf Jahre nach Beendigung der Förderung zurückgezahlt werden – in Raten und abhängig vom Einkommen. lehn

Informationen im Internet:

www.bafoeg.bmbf.de

www.studentenwerke.de

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