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Gericht verbietet Kundgebung in Trier: NPD darf an Gedenktag für NS-Opfer nicht demonstrieren

Die rechtsextreme NPD hat am Gedenktag zur Auschwitz-Befreiung nicht in Trier demonstrieren dürfen. Das entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht am Freitag und lehnte damit einen Eilantrag der Trierer NPD ab, wie das Gericht mitteilte.

Damit wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt. Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schloss sich der Rechtsprechung an, wie die Stadt Trier mitteilte.

Die NPD hatte eine Kundgebung angemeldet, die offiziell unter dem Motto „Von der Finanz- zur Eurokrise - zurück zur D-Mark“ stehen sollte. Am Donnerstag genehmigte die Stadt Trier die Veranstaltung unter der Auflage, dass diese erst am Samstag stattfinden dürfe. Oberbürgermeister Klaus Jensen (SPD) begründete diesen Schritt mit dem offiziellen Gedenktag, den die Bundesrepublik in Erinnerung an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz jährlich am 27. Januar begeht. „Die Würde und das Andenken der von den Nationalsozialisten millionenfach ermordeten und geschundenen Menschen werde verletzt“, wenn eine Partei wie die NPD an diesem Erinnerungstag „unter einem thematischen Vorwand“ eine Kundgebung abhalte, sagte Jensen. (dapd)

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