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In der Kritik: Das Bundesverfassunggericht sieht in der Weitergabe einer den Holocaust leugnenden Schrift an sich noch keine Volksverhetzung.

© dpa

Urteil zu Volksverhetzung aufgehoben: Jüdischer Weltkongress empört über Bundesverfassungsgericht

Mit scharfer Kritik reagiert der Jüdische Weltkongress auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verurteilung eines Holocaust-Leugners durch zwei Thüringer Gerichte aufzuheben.

Von Frank Jansen

„Das höchste deutsche Gericht liefert so die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf, obwohl ein Gesetz genau dieses doch verbietet“, sagte der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder.

Die Karlsruher Richter hatten, wie jetzt bekannt wurde, im November entschieden, der Rechtsextremist habe zwei den Holocaust leugnende Aufsätze durch die Weitergabe an einen Gastwirt im Jahr 2005 noch nicht „verbreitet“. Der Austausch solcher Schriften zwischen zwei Personen „und damit das bloße Äußern der konkreten Meinung als solcher“ sei noch keine Volksverhetzung. Das Landgericht im thüringischen Mühlhausen sowie das Thüringer Oberlandesgericht hatten den Mann zu Geldstrafen verurteilt.

Unterdessen muss das Verfahren gegen den zur Piusbruderschaft zählenden Bischof Richard Williamson, der auch den Holocaust geleugnet hatte, neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte das laufende Verfahren wegen Volksverhetzung vorläufig ein, da in den Urteilen von Amtsgericht und Landgericht Regensburg nicht mitgeteilt werde, wo und wie die Äußerungen Williamsons gegenüber einem schwedischen TV-Sender veröffentlicht wurden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg will jedoch erneut Anklage erheben.

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