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Vorratsdatenspeicherung: Fahndung auf Vorrat

Der Neonazi-Terror bringt die Bundesregierung in sicherheitspolitischen Fragen in Zugzwang. Wird eine neue Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung nun doch bald kommen?

Von Robert Birnbaum

Der Fall der Jenaer Neonazi-Mordbande hat die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, einen der hartnäckigsten Streitfälle in der Koalition, tatsächlich neu angefacht. Dabei geht es um die Frage, wie lange und wie umfangreich die Anbieter von Telefon-, Handy- und Computerdiensten die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen müssen. Die große Koalition hatte 2007 dazu ein Gesetz erlassen, das das Bundesverfassungsgericht aber 2010 als zu weitgehend kippte.

Seither ist jeder Versuch der Neuregelung gescheitert. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), in deren Zuständigkeit die Sache fällt, hatte Anfang des Jahres zwar einen Vorschlag vorgelegt. Im Kern sieht er vor, dass die Verbindungsdaten von Verdächtigen in konkreten Verdachtsfällen festgehalten werden können („Quick Freeze“). Doch die Innenpolitiker der Union lehnen das ab. Sie bestehen darauf, dass alle Verbindungsdaten für mindestens ein halbes Jahr auf Vorrat gespeichert werden – so wie es auch eine EU-Richtlinie fordert.

Der Neonazi-Fall gibt ihnen Auftrieb. Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, berichtete unlängst, dass die Ermittler zwar Handys und Computer der Verdächtigen beschlagnahmt haben, die meisten Spuren zu weiteren Mitgliedern oder Helfershelfern der Terrorzelle aber verloren sind: Sechs der acht Netzprovider hatten alle Verbindungsdaten schon gelöscht. „Quick Freeze“ hätte das nicht verhindert – das Verfahren funktioniert naturgemäß nur bei Verdächtigen, die man vorher kennt.

Leutheusser kommt damit in eine politisch wenig komfortable Lage. Für die FDP-Frau ist der Einsatz für Bürgerfreiheit und Datenschutz das Markenzeichen, um so mehr, als sie selbst eine der Klägerinnen gegen das alte Gesetz war. Aber der Vorwurf, dass ihr Widerstand jetzt ausgerechnet dem braune Sumpf zugute komme, ist mindestens unangenehm. Parteifreunde wie der FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle versuchen, das unangenehme Thema wegzuwischen: Die Union solle die Versäumnisse der Behörden aufklären statt „reflexhaft alte Maximalforderungen“ aufzustellen. Aber auch Brüderle dürfte klar sein, dass das keine Antwort auf das Problem ist.

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat der FDP jetzt einen neuen Vorschlag unterbreitet: Er hat Leutheusser angeboten, gemeinsam in Brüssel für eine Änderung der EU-Richtlinie zu werben mit dem Ziel, die Aufbewahrungsfrist für Verbindungsdaten von sechs auf vier Monate zu verringern. Das ist listig, denn es wirkt wie ein Entgegenkommen. Die Chancen dürften indes gering sein, die EU-Kommission zu überzeugen – die hat schließlich gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Wenn die Bundesregierung nicht bis Jahresende die EU-Richtlinie umsetzt, muss sie mit hohen Geldstrafen rechnen.

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