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Exklusiv

Weiterer Terrorverdacht: Neonazis sollen sich Plastiksprengstoff beschafft haben

Im Fall der Beschaffung von Plastiksprengstoff ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera bereits gegen sechs Rechtsextremisten. Nun soll die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernehmen.

Von Frank Jansen

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu den Taten der Jenaer Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" werden sich nach Informationen des Tagesspiegels möglicherweise um einen weiteren Fall aus Thüringen ausweiten.

Die Staatsanwaltschaft Gera plant, der Bundesanwaltschaft ein Verfahren zu übertragen, in dem mehrere Thüringer Neonazis verdächtigt werden, Plastiksprengstoff beschafft zu haben. "Es erscheint sinnvoll, dass die Bundesanwaltschaft sich auch damit befasst", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, Jens Wörmann, am Freitag dem Tagesspiegel.

Eine mögliche Verbindung zu den Ermittlungen gegen die Jenaer Terrorgruppe ergibt sich über einen der sechs Beschuldigten in dem Geraer Verfahren, den ebenfalls aus Jena stammenden Neonazi André K. Er kannte die Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe und gilt als Weggefährte des am Dienstag in Jena festgenommen Ralf W., dem die Bundesanwaltschaft die Unterstützung des Terrortrios vorwirft.

Im Fall der Beschaffung von Plastiksprengstoff ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera bereits seit 2010 gegen André K. und fünf weitere Rechtsextremisten. Zu den Beschuldigten zählt auch der ehemalige Anführer der Wehrsportgruppe Hoffmann, die in den 1970er Jahren in Bayern aktiv war.

Im Oktober 2010 durchsuchten Beamte der Polizeidirektion Saalfeld, die eine "SoKo Feuerball" gebildet hatte, 16 Objekte in Thüringen, Sachsen und Bayern und beschlagnahmten Computer sowie weiteres Material. Der Sprengstoff wurde nicht gefunden.

Die Polizei war den Neonazis auf die Spur gekommen, als Telefonate abgehört wurden. In den Gesprächen berichteten einige der Beschuldigten über die Lieferung und den Transport des hochexplosiven und meist militärisch genutzten Plastiksprengstoffs C 4.

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