zum Hauptinhalt

Zwickauer Zelle: BKA ließ offenbar Ermittlungsdaten zu Neonazis löschen

Das Bundeskriminalamt hat möglicherweise sensible Ermittlungsdaten im Zusammenhang mit der Zwickauer Neonazi-Zelle löschen lassen. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Bosbach, bewertet den Fall als gravierend.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat laut „Bild am Sonntag“ Ermittlungsdaten im Zusammenhang mit dem Zwickauer Neonazi-Trio bei der Bundespolizei löschen lassen. Dabei handele es sich unter anderem um die Daten, die Spezialisten der Bundespolizei auf dem Handy des mutmaßlichen Terror-Unterstützers Andre E. entschlüsselt hatten.

„Wir prüfen die Vorwürfe“, sagte eine BKA-Sprecherin am Sonntag. Im Moment wolle sie die Angaben nicht weiter kommentieren. Der „Bild am Sonntag“ hatte ein Sprecher der Behörde die Löschaktion bestätigt. Um eine Verteilung der Daten auf verschiedene Behörden zu vermeiden, habe das BKA die Bundespolizei gebeten, als Kopie vorhandene Handy-Daten zu vernichten, sagte er.

Dass die Daten vernichtet wurden, geht dem Bericht zufolge aus dem Mail-Verkehr zwischen den beiden Polizeibehörden hervor, der der „Bild am Sonntag“ vorliegt. Demnach forderte eine BKA-Mitarbeiterin am 9. Dezember einen Bundespolizisten auf, diese Handy-Daten zu löschen. „Ich habe die Daten auf unserer Seite gesichert, du kannst die bitte löschen.“

Bei der Löschaktion gehe es um Daten von zwei Handys, die vom BKA bei den Ermittlungen sichergestellt worden waren. Eines der Handys gehörte dem festgenommenen André E. Er gilt als wichtigster Helfer des Neonazi-Trios, dem zehn Morde zur Last gelegt werden. Sein Mobiltelefon war den Fahndern am 24. November bei seiner Festnahme in die Hände gefallen.

Der Vorgang habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) alarmiert. Sein Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche habe nach Angaben eines Ministeriumssprechers eine „umfassende Erklärung durch die Amtsleitung des BKA angefordert“.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU) erklärte der Zeitung: „Hier handelt es sich um einen gravierenden Vorgang, der unverzüglich aufgeklärt werden muss. Es darf nicht einmal der Verdacht entstehen, dass es etwas verheimlicht werden sollte.“

(dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false