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Jochen Bethkenhagen, 70, zog vor Gericht.

© Kai-Uwe Heinrich

Brandenburger Verfassungsschutz: "Einmal KGB, immer KGB"

Der Beamte Jochen Bethkenhagen glaubt an den Rechtsstaat. Der aber zapft sein Telefon an, liest seine E-Mails. Ein Lehrstück über Gefahren der Überwachungsroutine.

Lassen Sie die Hosen runter - knapp neun Jahre ist das jetzt her. Es ist der Moment, in dem Jochen Bethkenhagen hätte ahnen können, dass er die Hosen längst runtergelassen hatte. Dass seit Wochen seine Telefonanschlüsse angezapft, seine E-Mails gelesen, seine Bankgeschäfte gespeichert werden. Dass er praktisch nackt dasteht vor den Beamten des Brandenburger Verfassungsschutzes. Doch noch ist es ist für ihn undenkbar. Er ist kein Spion. Er hat nichts zu verbergen.

Die Beamten machen dennoch Druck. Ein Geständnis muss her. Auspacken, sonst werde er angezeigt, drohen sie. Paragraf 99 Strafgesetzbuch, Geheimdienstliche Agententätigkeit. In schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft. Bethkenhagen schwant, da kommt was auf ihn zu. Werde ich überwacht, fragt der Verhörte. Schweigen. Ausflüchte.

Bethkenhagen ist ratlos. Routine, hatte es ursprünglich geheißen, die üblichen Sicherheitsüberprüfungen. Heute ist er Pensionär, damals leitete er die Europa-Abteilung der Landesregierung, die unter seiner Führung 2004 vom Justizministerium in die Brandenburger Staatskanzlei wanderte. Wie üblich hatte er in den Folgejahren die nötigen Fragebögen ausgefüllt und angegeben, wie die sowjetische Botschaft mal versucht hatte, ihn in den 80er Jahren als Spitzel zu werben. Nachfragen dazu, hieß es. Nichts weiter.

Anfang 2007 bestellt ihn dann das Innenministerium ein. Der Ton ist jetzt anders, aggressiv. Bethkenhagen sitzt erst sieben Mann gegenüber, dann leert sich der Raum. Sie bleiben zu viert. Der tschechische Geheimdienst habe ihn verraten, halten ihm die Verfassungsschützer vor. Er habe konspirative Kontakte. Bis heute. „Einmal KGB, immer KGB“, sagt einer. Hosen runter. Lächerlich, sagt Bethkenhagen. Aber wie sollte er wissen, was in ausländischen Geheimdienstakten steht? Einen Tag nehmen sie ihn in die Mangel. Danach noch ein paar Mal. Angst habe er nicht gehabt, er habe auf Gerichte und den Rechtsstaat vertraut. Was der Rechtsstaat da schon mit ihm angestellt hatte, das wusste er allerdings nicht.

Der Verdacht, wenn es denn je einer war, wird schnell entkräftet. Die Observation wird nach den Verhören gestoppt, vorzeitig. Die Verfassungsschützer fordern, Bethkenhagen trotzdem aus dem Dienst zu entfernen. Die Staatskanzlei hält zu ihm. Um die Gemüter zu befrieden, wird Bethkenhagen der Zugang zu Geheimschutzakten entzogen. Überflüssig, weil er ohnehin keine hat. Damit ist der Fall erledigt. Eigentlich.

Von der Überwachung durch Geheimdienste ist viel die Rede, aber die wenigsten, die sich darüber empören, erfahren am eigenen Leib, was sie bedeuten kann. Und noch weniger wehren sich dann dagegen. Bethkenhagen ist noch immer erschüttert darüber, was ihm widerfuhr. Wie bedenkenlos er ohne handfesten Beweis vom Staatsdiener zum Staatsfeind umgedeutet wurde.

Aber so kann es gehen, zumal mit einer Vergangenheit im Berlin des Kalten Krieges. Bethkenhagen war jahrelang Ost-Experte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und brachte nach der Wende eine Berlin-Brandenburger Beamtenkarriere hinter sich. Zunächst in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, dann im Brandenburger Justizministerium, später in der Regierungszentrale des damaligen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck.

Eine öffentlich weitgehend unauffällige Laufbahn. Bis er sich im März 2010 auf einem Foto in einem Nachrichtenmagazin wiederfindet, ein schwarzer Balken vor den Augen. Er sieht aus wie ein Krimineller. Die alte Geschichte, neu erzählt. „Zielobjekt Staatskanzlei“ ist der Artikel überschrieben. Russlands Geheimdienst KGB habe deutsche Spione in Platzecks Umfeld platziert. Bethkenhagen, der den Lesern als „Dr. Julius M.“ vorgestellt wird, sei ein „Platzeck-Vertrauter“, der ehedem Informant des Prager Geheimdiensts gewesen sein sollte. Doch der Landeschef selbst habe damals keinen Radau gewollt, weshalb die peinliche Angelegenheit trotz vieler Verdachtsmomente geräuschlos erledigt worden sei, heißt es in dem Bericht.

Die krude Agentengeschichte geistert als Mini-Skandal durch die Nachrichten, scheint sie doch ein häufig gepflegtes Vorurteil zu bestätigen: dass die DDR im Stolpe-Land Brandenburg dauerhaft ein Reservat erhalten hat. Bethkenhagen ist schockiert. Nicht nur wegen der Vorwürfe, sondern weil der Verdacht, der für ihn längst erledigt war, nun als frischer Vorwurf ausgebreitet wird. Und er erfährt jetzt, aus der Presse, wie sich der Verfassungsschutz damals tatsächlich über ihn hergemacht hat. Das Vollprogramm. Sogar die Anschlüsse der Tochter, einer Ärztin, zapfte der Staatsschutz an.

Doch der Verfassungsschutz hatte sich verrannt. Im Herbst 2006 glauben die Spionjäger noch an einen Treffer. „Dr. B hat sich über Jahre hinweg regelmäßig und konspirativ mit seinen Gesprächspartnern getroffen“, schreiben sie in ihren Überwachungsantrag an den damaligen Innenminister Jörg Schönbohm, es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die staatliche Souveränität vor“. Anders als mit Überwachung von Telekommunikation und Datenverkehr sei der Fall nicht zu lösen. Observation genüge nicht, auch mit V-Leuten komme man nicht an die Zielperson ran, seien die Agenten fremder Mächte doch „in der Regel geschult und sensibilisiert“.

Erste Kontrollstufe: die Exekutive. Schönbohm prüft den Fall und ordnet die Maßnahmen an. Zweite Kontrollstufe: das Parlament. Auch die sogenannte G-10-Kommission im Potsdamer Landtag, die das Abhören genehmigen muss, winkt die Maßnahmen anstandslos durch. Die gesetzlich geforderte Benachrichtigung im Nachhinein sei bei Bethkenhagen nicht geboten, heißt es. Sie könne den Zweck der Überwachung gefährden. Es sind die üblichen Floskeln, abgeschrieben aus dem Gesetz, um das Geschäft nicht allzu kompliziert werden zu lassen. Als der vermeintliche Skandal durch den Magazinbericht auffliegt, prüft der Generalbundesanwalt den Fall doch noch auf mögliche strafbare Spionage. Ohne Ergebnis. „Es gab Ermittlungen, sie haben zu keinem Ergebnis geführt, das arbeitsrechtliche Schritte gerechtfertigt hätte und gerichtsfest gewesen wäre“, gibt Schönbohm zu. Das klingt nach einem Vorbehalt, den es nicht gibt. Bethkenhagen, der Spion, ist nur Bethkenhagen, der Beamte.

Ein Beamter mit ruiniertem Ruf. Mancher schüttelt den Kopf über die Vorwürfe, andere glauben sie. So fühlt es zumindest der Betroffene. „Es bleibt immer etwas hängen“, sagt er. Als die Angaben zu den Überwachungsmaßnahmen offiziell nachgereicht werden, zieht er vor das Potsdamer Verwaltungsgericht. Dessen Urteil zeigt, wie wenig sich die Verantwortlichen bei heimlicher Überwachung um Grundrechte Betroffener scheren - zumal hier, da der Verdachtsfall aus der Staatskanzlei in der Platzeck/Schönbohm-Regierung als Chefsache gehandelt wurde.

Der Lauschangriff war unverhältnismäßig, urteilen die Richter. Seine Notwendigkeit sei nicht ausreichend begründet worden, in seinen Anordnungen habe Schönbohm schließlich ganz auf Gründe verzichtet. Verwendet wurden stattdessen leere Formeln. „Anhaltspunkte“ oder „Gegebenheiten“ hätten den Verdacht auf Bethkenhagen gelenkt. Was genau, blieben die Geheimen schuldig. Bei der gesetzlich geforderten Entscheidung, ob und wann der von der Überwachung Betroffene Kenntnis erhalten sollte, ließ sich nicht einmal mehr der Ablauf in der G-10-Kommission rekonstruieren.

Ein Ausreißer? „Weitere Fälle, in denen Gerichte die Rechtswidrigkeit von Überwachungsmaßnahmen des Brandenburger Verfassungsschutzes festgestellt haben, sind nicht bekannt“, teilt das Innenministerium mit. Möglicherweise aber nur deshalb, weil Betroffene, anders als Bethkenhagen, auf Klagen verzichtet haben. Die Verfahren zur Genehmigung von Spitzel-Attacken würden nun den in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts niedergelegten Voraussetzungen entsprechend angepasst, heißt es in feinem Amtsdeutsch. Wie genau, bleibt offen.

Offen bleibt auch, ob es zu den gängigen Methoden der Landesverfassungsschützer zählt, Verdächtigen mit Anzeigen zu drohen, um sie zu einer Aussage zu bewegen. Zu innerdienstlichen Vorgängen gebe es „grundsätzlich keine Auskunft“. Das ist auch die Strategie der Bundesbehörden bei dem unbequemen Thema. Fünf Klagen laufen derzeit wegen womöglich rechtswidriger Spitzelei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), eine an dessen Dienstsitz Köln, vier in Berlin, weil hier das Bundesinnenministerium für die Anordnung der Überwachung zuständig ist. Zwar wird der Bundestag regelmäßig über solche Verfahren unterrichtet, Einzelheiten einschließlich Aktenzeichen lässt man dabei aber lieber weg und teilt sie auch auf Anfrage nicht mit. Niemand soll auf die Idee kommen, nachzubohren oder eine Statistik zu führen.

Der vermeintliche Spion kann noch immer nicht fassen, wie wenig genügte, um aus ihm ein Überwachungsziel zu machen. Wie leichtfertig die Anträge gestellt, wie schlecht sie begründet waren. Dass die parlamentarischen Kommissionen zur Geheimdienstkontrolle oft nur eine Feigenblattfunktion haben, wird häufig vermutet. Hier ist es belegt.

Bethkenhagen hat am Mittwoch seinen 70. Geburtstag gefeiert. Er sagt, dass er bis heute nicht wisse, worauf sich der Verdacht der Ermittler gründete. „Mir ist nie etwas Konkretes vorgelegt worden.“ Wie die Geschichte an Journalisten kam, bleibt ebenfalls ungeklärt, man tut dem Verfassungsschutz aber kaum Unrecht, den Informanten dort zu vermuten. „Einmal KGB ist immer KGB“, die profunde Einsicht, mit der auch der Verdächtigte konfrontiert wurde, findet sich in dem Magazinbericht ebenfalls. Angeblich von einem „intimen Kenner des Falls“.

„Es empört mich nicht so, dass ich abgehört wurde“, sagt Bethkenhagen. „Es geht mir um meine Grundrechte. Wir leben in einer Demokratie, wo diese Grundrechte geschützt sind. Und die gehen hin und setzen sie außer Kraft.“

Der Staat irrt sich nie. So tut er zumindest. Das Innenministerium hält den Verdacht noch immer für gerechtfertigt. Als Verdacht, der sich nicht bestätigt hat. Es legt jedenfalls Wert darauf, dass sich im Urteil dazu nichts Gegenteiliges findet. Vor allem aber deshalb, weil die Überwachung - Verdacht hin oder her - unverhältnismäßig war. Das sieht die Landesregierung offenbar als einen handwerklichen Fehler, der passieren kann. Es bestehe „keine Veranlassung“, Bethkenhagen zu entschädigen oder sich bei ihm auch nur zu entschuldigen.

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