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Die Humboldt-Universität sucht erneut nach einem Präsidenten oder einer Präsidentin.

© Doris Spiekermann-Klaas/Tsp

Sind Universitäten unregierbar?: Uni-Präsidenten brauchen Taktgefühl

Die missglückte Präsidentensuche an der HU erregt Aufsehen. Sind Unis etwa unregierbar? Klar ist: Präsidenten brauchen Taktgefühl, sagt Bernhard Kempen, Chef des Hochschulverbands.

Dieser Text ist Teil unserer Debatte zur (Un)regierbarkeit von Universitäten. Hier finden Sie die übrigen Debattenbeiträge.

Die Humboldt-Universität (HU) sorgt für Schlagzeilen: Nach der konsequenten Absage von Amtsinhaber Jan-Hendrik Olbertz für eine zweite Amtszeit als Präsident wurde mit dem Mediziner Martin Lohse bereits zu früh ein Nachfolger willkommen geheißen. Lohse verschmäht die Braut und buhlt um eine andere Berliner Wissenschaftsperle. Die HU, eine der elf Exzellenzuniversitäten, hat es offensichtlich nicht leicht, eine geeignete Persönlichkeit für das Präsidentenamt zu gewinnen.

Präsidentensuche an der HU: Undramatisch und normal

Dennoch ist dieser Vorgang undramatisch, normal und weitab von einem Menetekel. An geeigneten Kandidaten für das Spitzenamt einer Universität besteht kein Mangel. Das höchste Leitungsamt ist inzwischen durchaus attraktiv, wenn auch nicht ausreichend lukrativ. Nordrhein-Westfalens Rektoren sahen sich  jüngst einer Neiddebatte ausgesetzt, als durch eine Indiskretion publik wurde, dass sich ihre Gehälter zumeist in einem Korridor zwischen 130.000 und 137.000 Euro bewegen.

Die Vergütung ihrer Kollegen in den USA, Großbritannien, der Schweiz oder auch Österreich liegt indes deutlich höher. Ebenso wenig dürfte den Vorstandvorsitzenden eines mittelständischen Unternehmens die Höhe der universitären Saläre beeindrucken. Dabei lässt sich sein  Verantwortungsbereich  mit dem eines Rektors bzw. Präsidenten durchaus vergleichen.

Als CEO ist der Präsident fehl am Platz

Allerdings pochen gerade Wissenschaftler auf die Eigenart und Eigengesetzlichkeit von Wissenschaft. In der Universität ist ein Rektor oder Präsident als CEO fehl am Platz, weil Wissenschaftler zu Recht beanspruchen, mehr als weisungsgebundene Auftragnehmer und Agenten eines Systems zu sein, das im Korsett von Hierarchien Kennzahlen vorgibt.

Bernhard Kempen, Präsident des Hochschulverbandes.
Bernhard Kempen, Präsident des Hochschulverbandes.

© Promo

Unbestreitbar ist, dass die an Renditen ausgerichtete Wirtschaft und die erkenntnisorientierte Wissenschaft Lebenswelten trennen. Gleichwohl haben sich beide Bereiche durch die Reformen der letzten Jahre aufeinander zubewegt: Die Konzentration der Entscheidungsbefugnisse auf die Hochschulleitungen hat das Anforderungsprofil für Führungsämter neu konturiert. Der Wissenschaftler, der für eine begrenzte Zeit im Dienst und zum Wohl der Gemeinschaft Führungsaufgaben übernimmt, um anschließend wieder in den Kreis der gleichberechtigten Kollegen zurückzutreten, ist im deutschen Hochschulalltag nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. An seine Stelle tritt der hauptberufliche Wissenschaftsmanager, der idealerweise über einen exzellenten wissenschaftlichen Hintergrund verfügt, zugleich jedoch in der Lage ist, Entscheidungsprozesse zu moderieren und zielgruppengenau zu kommunizieren.

In einer Hochschulwelt, in der sich Universitäten in permanenter Konkurrenz um Drittmittel und Forschungsgelder profilieren, wächst Rektoren und Präsidenten zudem die Funktion eines Sprachrohrs und Aushängeschilds zu. Nach innen agieren sie als Mittler, die die Balance zwischen den zumeist mit Hochschulexternen besetzten Gremien (Kuratorium/Hochschulrat) und den akademischen Selbstverwaltungsorganen (Senat, Konzil) halten müssen.

Rechtlich verbürgt: Die Mitwirkung von Wissenschaftlern

Das setzt viel Takt und Fingerspitzengefühl voraus – gerade gegenüber den Hauptleistungsträgern einer Universität, den Wissenschaftlern. Ihre Mitwirkungsrechte hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im MHH-Urteil gestärkt, als es einer vom Deutschen Hochschulverband unterstützten Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Hochschulgesetz stattgab (Az. 1: BvR 3217/07) und herausstellte, die grundgesetzlich verbürgte Wissenschaftsfreiheit erfordere eine Mitwirkung der Wissenschaftler an allen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen. Dazu gehören über Forschung und Lehre hinaus die Zukunftsplanung, die Organisationsstruktur und der Haushalt.

Die aus diesem Urteil resultierenden Schlussfolgerungen, die über das Land Niedersachsen hinausweisen, haben die Landesgesetzgeber noch keineswegs überall gezogen. Nicht überall wurden auch die Rechte des Senats gegenüber den Hochschulräten gestärkt. Die Gefahr, dass im Extremfall Hochschulrat und Hochschulleitung ohne und gegen die Wissenschaftler regieren können, ist keineswegs gebannt.

Die Unileitung dient der Wissenschaft

Organisationsmodelle von Universitäten verfolgen keinen Selbstzweck. Sie stehen im Dienst von Forschung und Lehre. Gleiches gilt für die Universitätsverwaltung. Sie hat gegenüber der Wissenschaft dienende Funktion. Vieles spricht für das sogenannte „Kanzlermodell“. Es begünstigt die Professionalisierung der Verwaltungsarbeit und legt die Verantwortung für Personal und Finanzen in die Hände eines hauptamtlichen Kanzlers, der auf Lebenszeit berufen sein und in Haushaltsangelegenheiten über ein Vetorecht verfügen sollte. Der scheidende HU-Präsident Olbertz trat nicht mehr an, weil er das „Kanzlermodell“ nicht gegen die Mehrheit des Konzils durchsetzen konnte, das für den Erhalt des bisherigen „Ressortmodells“ mit drei Vizepräsidenten plädierte.

Der Sonderfall HU zeigt: Hochschulleitung ist ein fortwährender Drahtseilakt. Es gilt, beständig die richtige Balance zwischen Führungsanspruch und Partizipation zu finden. Eine Universität zu regieren, ist sicherlich schwer. Unregierbar sind Universitäten aber nicht. Es gibt für diese schwierige Aufgabe ein ausreichendes Reservoir qualifizierter Wissenschaftler. Die deutsche Universität kämpft mit so mancher Schwerlast. Ein „Führungsproblem“ hat sie nicht.

Prof. Dr. Bernhard Kempen ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes und Jura-Professor an der Universität und Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Köln.

Bernhard Kempen

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