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1. Juli: Was sich bei Steuern, Beiträgen und Gebühren ändert

Am 1. Juli kommen viele Neuregelungen auf die Verbraucher zu. In den meisten Fällen wird es billiger.

Berlin - Ab dem 1. Juli müssen sich Verbraucher auf viele neue gesetzliche Regelungen einstellen. Von den meisten Änderungen dürften sie profitieren.

KFZ-STEUER

Für Neuwagen, die nach dem 1. Juli zugelassen werden, gilt eine neue Besteuerung. Danach zählt nicht mehr allein die Größe des Hubraums, sondern auch die Höhe des CO2-Ausstoßes. Stößt ein Auto weniger als 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer aus, wird kein Zusatzbetrag fällig. Für einen Ausstoß oberhalb dieser Grenze müssen zwei Euro für jedes Gramm CO2 gezahlt werden. Für vorher zugelassene Pkw gilt die neue Besteuerung ab 2013.

KRANKENVERSICHERUNG

Für gesetzlich Krankenversicherte sinkt der Krankenkassenbeitrag um 0,6 Prozentpunkte. Statt 15,5 Prozent ist dann ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9 Prozent zu zahlen. Im Gegenzug wird der Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds erhöht.

HAUSARZTMODELL

Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten ein Hausarztmodell anbieten. Danach verpflichten sich Versicherte, zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dieser überweist den Patienten gegebenenfalls an den Facharzt. Viele Kassen erlassen ihren Versicherten im Gegenzug etwa die Praxisgebühr.

HARTZ IV

Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten künftig mehr staatliche Leistung. Der Regelsatz für Alleinstehende wird von 351 Euro auf 359 Euro angehoben. Davon profitieren auch Rentner, die nur eine Grundsicherung erhalten. Für Kinder von Hartz-IV-Empfängern steigt der Satz je nach Alter auf bis zu 287 Euro. Schulkinder erhalten zu Beginn des neuen Schuljahres 100 Euro zum Erwerb von Büchern, Heften und Stiften.

KURZARBEITERGELD

Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Ab dem siebten Monat übernimmt die BA die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die kurzarbeitenden Beschäftigten.

RENTE

Zum 1. Juli erhalten die rund 20 Millionen Rentner mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. Das ist die höchste Rentenerhöhung seit zehn Jahren.

HANDY-KOSTEN IM AUSLAND

Wer im EU-Ausland mit dem Handy telefoniert, muss in Zukunft weniger zahlen. Ein Anruf darf nur noch 51 Cent statt vorher 54 Cent pro Minute kosten, ein angenommener Anruf 22 Cent. Auch die Preise für SMS werden gesenkt. Sie kosten dann nicht mehr als 13 Cent inklusive Mehrwertsteuer.

HANDY-NOTRUFE

Wer mit dem Handy die 110 oder 112, also Polizei oder Feuerwehr, anrufen möchte, muss eine funktionsfähige SIM-Karte im Mobiltelefon haben. Bislang waren Notrufe auch ohne funktionierenden Chip möglich.

MEISTER-BAFÖG

Die staatliche Unterstützung bei Fortbildungen wird ausgeweitet. Ab Juli gilt sie nicht mehr nur für die erste Weiterbildung nach dem Berufsabschluss, sondern auch für Aufstiegsfortbildungen. Jedem, der eine Fortbildung bestanden hat, wird ein Teil des Darlehens erlassen. Das gilt auch für Fortbildungen in der Altenpflege und für Erzieher. Der Kinderzuschlag wird von 179 Euro auf 210 Euro im Monat angehoben. Für Alleinerziehende gibt es einen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 113 Euro pro Monat. Stellt ein Existenzgründer nach der Fortbildung einen neuen Mitarbeiter oder Auszubildenden dauerhaft ein, werden ihm 33 Prozent des Darlehens erlassen.

EINLAGENSICHERUNG

Bankguthaben werden besser geschützt. Im Falle einer Bankpleite erhält der Kunde seine Spareinlagen bis zu einer Höhe von 50 000 Euro ersetzt. Bislang lag die Grenze bei 20 000 Euro. Der gesetzliche Einlagensicherungsfonds gilt unter anderem für Girokonten, Sparbücher oder Bausparverträge, nicht aber für Aktien oder Anleihen.

ENERGIEPASS

Die Mieter von Büros und Gewerbeflächen können vom Eigentümer des Gebäudes die Aushändigung eines Energieausweises verlangen. Bisher war dieser Pass nur für Wohnimmobilien vorgeschrieben. bho/AFP

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