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2009: Neues Jahr, neues Glück

Im Januar treten wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Was auf Sie zukommt, und was Sie noch erledigen können.

Es sind nur noch wenige Tage bis Silvester. Nach dem lauten Geknalle zum Jahreswechsel tritt zum 1. Januar 2009 gleich eine Reihe von neuen Gesetzen in Kraft. Der Tagesspiegel erklärt, worauf Verbraucher sich im kommenden Jahr einstellen müssen und was sie kurzfristig noch beachten sollten.

KRANKENKASSENBEITRAG

Bislang konnte jede der derzeit mehr als 200 gesetzlichen Krankenkassen selbst über die Höhe der Beiträge entscheiden. Das ändert sich nun. Ab Januar 2009 zahlen alle Versicherten der gesetzlichen Kassen den gleichen Beitragssatz, nämlich 15,5 Prozent des Bruttogehalts. Wie bisher tragen die Versicherten 0,9 Prozent allein. Den restlichen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der überwiegenden Mehrheit der gesetzlich Versicherten liegt der künftige Einheitssatz über dem derzeitigen Beitrag. Für sie steigen zum neuen Jahr die Beiträge, wie Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin bestätigt.

Ab Januar 2009 gilt zudem die Versicherungspflicht auch für private Krankenversicherungen. Das bedeutet, wer schon einmal privat versichert war und heute keine Krankenversicherung hat, ist ab dem neuen Jahr dazu verpflichtet, sich privat zu versichern. Elß rät Betroffenen, möglichst schnell zu handeln: „Wer das nicht tut, dem drohen rückwirkende Beitragsnachzahlungen.“ Die privaten Krankenkassen müssen dafür künftig einen Basistarif anbieten und die Versicherten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

In einem weiteren Punkt rät die Verbraucherzentrale zu schnellem Handeln. Etwa 1,4 Millionen Selbstständige, Künstler oder freie Journalisten, die bisher in gesetzlichen Kassen über höhere Beitragssätze auch einen Anspruch auf Krankengeld abgesichert hatten, müssen 2009 auf Wahltarife umsteigen. Dafür werden allerdings Wartezeiten von bis zu acht Monaten gelten – außer für Bestandskunden. Deshalb sollten diejenigen, die keine Lücke im Versicherungsschutz in Kauf nehmen wollen, noch bis zum Ende dieses Jahres den Wahltarif ihrer Krankenkasse annehmen. Allerdings bindet man sich mit dieser Entscheidung für drei Jahre an die derzeitige Kasse. „In diesem Punkt hat die Reform nicht zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb geführt“, sagt Verbraucherschützerin Elß.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRAG

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab Januar sinken, von derzeit 3,3 auf 2,8 Prozent. Ab Mitte 2010 soll der Beitragssatz dann aber wieder auf 3 Prozent steigen. Mit der Herabsetzung soll die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auf einheitlich 15,5 Prozent ausgeglichen werden. Wie viel von dieser Beitragssenkung bei gleichzeitiger Anhebung des Beitrags für die Krankenkasse am Ende tatsächlich im Geldbeutel landet, ist fraglich. Peter Lischke, Finanz experte der Verbraucherzentrale Berlin, rechnet unter dem Strich nicht mit Nettomehreinnahmen.

PENDLERPAUSCHALE

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche ist eine gute Nachricht für alle Pendler. Das Karlsruher Gericht hat es für unzulässig erklärt, dass die Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich anzurechnen sind. Das bedeutet zum einen, dass Pendler, die die Kosten ab dem ersten Kilometer in der Steuererklärung für 2007 angegeben haben, diese in den nächsten Monaten erstattet bekommen. Darüber hinaus gilt die Pendlerpauschale zunächst nur für 2008 und 2009. Was danach passiert, hat das Bundesverfassungsgericht offengelassen. Ob sich die Parteien im Wahljahr 2009 allerdings auf eine erneute Kürzung einigen, ist zweifelhaft. „Das wäre politischer Selbstmord“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine, einem der erfolgreichen Kläger von Karlsruhe.

ABGELTUNGSSTEUER

Wer ab dem 1. Januar 2009 Geld anlegt, muss von einem künftigen Gewinn ein Viertel dem Staat überlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein Sparbuch eröffnet oder in Aktien investiert, denn die Abgeltungssteuer wird grundsätzlich bei Kapitalerträgen, also Zinsen oder Dividenden, und bei Veräußerungsgewinnen fällig. Die Ausnahme ist der sogenannte Bestandsschutz: Wer Aktien vor dem Jahreswechsel erworben hat und sie länger als ein Jahr hält, muss beim Verkauf keine Steuern zahlen.

Doch längst nicht alle sind von der neuen Steuer betroffen oder werden dadurch schlechter gestellt. Für Kleinanleger gelten nach wie vor die Freibeträge von 801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei Verheirateten. Nur jährliche Kapitalerträge, die über diesen Grenzen liegen, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Bislang wurden Kapitalerträge zusammen mit dem Einkommen versteuert. Je nach persönlichem Steuersatz konnte das insbesondere bei Gutverdienern durchaus zu einem höheren Satz als 25 Prozent führen.

Die näher rückende Abgeltungssteuer hat nach Aussage von Finanzexperte Lischke die eine oder andere Bank als Verkaufsoffensive genutzt. Doch von hektischen Aktionen in den letzten Tagen des Jahres rät der Verbraucherschützer ab. Dafür sei die Lage an den Aktienmärkten zu turbulent.

ERBSCHAFTSSTEUER

Anfang Dezember hat der Bundesrat der Reform der Erbschaftssteuer zugestimmt. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht vererbte Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und bis Ende 2008 eine Änderung verlangte.

Die Veränderungen begünstigen vor allem Firmenerben und selbst genutzten Wohnraum. Firmenerben müssen keine Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen und keine Arbeitsplätze abbauen. Zudem können Witwer, Witwen und Kinder Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie dort zehn Jahre lang im Erstwohnsitz wohnen bleiben. Das betrifft auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Bei Kindern gilt dies bis zu einer Wohnungsgröße von 200 Quadratmetern. Dazu können Ehegatten für ererbtes sonstiges Vermögen einen Freibetrag von 500 000 Euro geltend machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400 000 Euro.

HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Im neuen Jahr sollen Handwerkerrechnungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in höherem Maße von der Steuer abgesetzt werden können als bisher. Es ist geplant, dass die anrechenbaren Lohnkosten für Handwerker auf 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen im Haushalt, also für Gärtner, Fensterputzer oder Haushaltshilfen, auf 4000 Euro erhöht werden. Das entsprechende Gesetz, das auch Änderungen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag betrifft, wird am Mittwoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Nach Uwe Rauhöft ist davon auszugehen, dass es Anfang 2009 in Kraft tritt.

KINDERGELD/KINDERFREIBETRAG

Mit dem gleichen Gesetz würde auch eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages beschlossen. Das Kindergeld soll von Januar an für das erste und das zweite Kind von monatlich 154 auf 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro steigen. Für das vierte und jedes weitere Kind würde die Summe von 179 auf 195 Euro aufgestockt. Der Kinderfreibetrag soll von derzeit 3648 auf 3864 Euro im Jahr steigen. Die insgesamt auf Kinder bezogenen Freibeträge – also Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – würden sich damit auf insgesamt 6024 Euro belaufen. Außerdem sieht das Gesetz eine Erleichterung vor für Schulkinder aus Haushalten, die Hartz IV bekommen. Bis zur zehnten Klasse gibt es einmal jährlich 100 Euro pro Kind für Schulbedarf.

WOHNGELD

Das staatliche Wohngeld, das einkommensschwache Haushalte beantragen können, wird zum 1. Januar 2009 nach Angaben von Finanztest um durchschnittlich 60 Prozent erhöht. Erstmals werden dabei auch die Heizkosten berücksichtigt. Die Empfänger sollen zudem eine Einmalzahlung für die 2008 gestiegenen Energiekosten bekommen. Der staatliche Zuschuss steht rund 800 000 Haushalten zu. Ein Wohngeldempfänger, der heute monatlich 90 Euro erhält, kann künftig mit etwa 140 Euro rechnen. mit dpa

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