zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Alles freiwillig

In kaum einem anderen Bereich haben Kunden so wenig Rechte wie im öffentlichen Personennahverkehr. Fällt die UBahn aus oder kommt der Bus zu spät, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.

In kaum einem anderen Bereich haben Kunden so wenig Rechte wie im öffentlichen Personennahverkehr. Fällt die UBahn aus oder kommt der Bus zu spät, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung. Das will die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin Höhn mit ihrer Gesetzesinitiative ändern.

GARANTIEN

Einige Verkehrsgesellschaften bieten ihren Fahrgästen freiwillige Garantien an, darunter die Verkehrsbetriebe in Kassel, München, Stuttgart und die Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr sowie Rhein-Sieg. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kommen den Kunden entgegen. Sie geben eine „Saubere-Sachen-Garantie“ und übernehmen notfalls die Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung, falls ein Fahrzeug zu dreckig ist. Außerdem können sich BVG-Nutzer auf die „Fahrzeit-Garantie“ berufen, bei der man für Verspätungen einen Gratisfahrschein erhält beziehungsweise auf BVG-Kosten Taxi fahren darf, wenn die Verspätung nachts eintritt. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false