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Alternativen: Wo man sonst noch Rechtsrat bekommt

Rechtsschutzversicherungen sind nicht der einzige Weg, um sich für einen juristischen Streit zu wappnen.

Dazu kann für Arbeitnehmer bei Fragen rund um den Arbeitsplatz, also etwa zu einer Kündigung oder Abfindung, auch die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftbundes (DGB) dienen. Dazu zählen etwa die IG Metall, Verdi oder die IG BCE. In entsprechenden Fällen betreut der DGB-Rechtsschutz einen Prozess. Doch auch bei den Gewerkschaften gilt eine Wartefrist, ehe man den Schutz in Anspruch nehmen kann. In der Regel müssen drei Monatsbeiträge bezahlt sein. Tritt man aus der Gewerkschaft aus, endet der Rechtsschutz sofort, auch wenn noch ein Verfahren anhängig ist.

Ähnliche Hilfe bietet der Mieterbund mit seinen deutschlandweit 320 Mietervereinen bei Streitigkeiten rund um die Wohnung. Der große Vorteil: Die Rechtsberatung und Prozesshilfe des Mieterbundes kann man nach dessen Angaben bei etwa 80 Prozent der Mietervereine sofort, also ohne Wartefrist, und rückwirkend, etwa für die vorliegende Nebenkostenabrechnung, in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, man wird Mitglied. Bei Fragen zu Verkehrsunfällen aber auch zu Auslandsreisen kann die Mitgliedschaft beim ADAC eine Rechtsschutzversicherung ersetzen – allerdings nur sehr begrenzt. Als normales Mitglied kann man lediglich einmal im Jahr den kostenlosen Rat der ADAC-Juristen einholen. Für weitergehenden Beistand werden den Mitgliedern eigene, zusätzliche Rechtsschutzversicherungen rund um das Thema Mobilität angeboten. Damit ist der Streit um den Kaufvertrag des Autohändlers genauso abgedeckt wie der um das falsche Hotelzimmer im Urlaubsort. dcl

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