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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

So kündigen Sie Ihre Kfz-Police

Ich finde, meine Autoversicherung ist zu teuer. Wie kann ich den Anbieter wechseln? Und wo finde ich die günstigsten Angebote?

Wechseln kann jeder Versicherungsnehmer ohne Angabe von Gründen immer zum Jahresende. Die Kündigung muss dann jeweils am 30. November beim Versicherer vorliegen. Der neue Versicherungsvertrag läuft dann ab dem 1. Januar des nächsten Jahres.

Ein früherer Wechsel zu einem anderen, günstigeren Kfz-Versicherer ist auch im Schadensfall möglich. Im Klartext: Muss die Versicherung zum Beispiel nach einem Unfall zahlen, kann der Versicherungsvertrag nach Feststellung der Entschädigungspflicht innerhalb eines Monats gekündigt werden, und zwar von beiden Parteien. Auch beim Fahrzeugwechsel oder bei Verschrottung ist ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen möglich. Voraussetzung ist die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Wenn Sie wechseln möchten, sollten Sie aber nicht nur auf den Preis achten! Sie müssen auch darauf schauen, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist. Das können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Spezielle Tarife etwa für Allein- oder Wenig-Fahrer, die zunächst sehr günstig wirken, können teuer werden, wenn Sie gegen die speziellen Bedingungen, die mit diesen Tarifen verbunden sind, verstoßen.

Übrigens: Ein „Abschlusszwang" besteht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer auf die Kasko-Versicherung Wert legt, kann bei einem Neuabschluss Probleme bekommen, wenn das Fahrzeug beispielsweise besonders wertvoll oder laut Statistik besonders „schadensanfällig" ist. Dann haben Sie es möglicherweise schwer, überhaupt einen passenden Versicherer zu finden. Der Wechsel ist also sorgfältig zu überlegen.

Informationen zu günstigen Kfz-Versicherungen können Sie unter anderem bei der Stiftung Warentest erhalten. Die Stiftung ermittelt gegen Gebühr die für Sie günstigste Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Foto: Thilo Rückeis

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