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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

Die PKV ist nicht immer besser

Ich habe vor fünf Monaten meine Krankenkasse gewechselt. Jetzt möchte ich aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung ganz raus und mich privat versichern. Verdienen tue ich genug. Kann ich sofort wechseln oder muss ich bestimmte Fristen – zum Beispiel die 18 Monate, die für einen Wechsel innerhalb der GKV gelten – beachten?

Die 18-monatige Bindungsfrist gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Ist man freiwillig krankenversichert und möchte zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, gilt diese Frist nicht, es ist nur eine

zweimonatige Kündigungsfrist zu beachten. Geht die Kündigung etwa im Dezember 2004 bei der Krankenkasse ein, so endet die Mitgliedschaft zum 28. Februar 2005, und zwar unabhängig davon, ob man schon eine neue Krankenversicherung gefunden hat. Um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen, muss die private Krankenversicherung am 1. März 2005 beginnen.

Vorab muss geklärt werden, ob beim Wechsel in die private Krankenversicherung nicht unter Umständen Wartefristen einzuhalten sind. Die Kündigung sollte aus Beweisgründen per Einschreiben/Rückschein verschickt werden, oder man sollte sich bei einer persönlichen Abgabe den Empfang quittieren lassen.

Aber Achtung: Der Wechsel in die private Krankenkasse sollte überlegt werden. Es gibt keinen Aufnahmezwang. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und gegebenenfalls auch von Vorerkrankungen – nicht aber vom Einkommen! Bei privaten Krankenversicherungen kommt es häufig bei Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen oder Risikozuschlägen. Deshalb muss der Versicherungsantrag bei den Gesundheitsfragen ganz korrekt ausgefüllt werden. Auch über eine ärztliche Untersuchung beziehungsweise Gesundheitsprüfung vorab sollte nachgedacht werden. Stellt sich später heraus, dass bei Antragstellung wesentliche Vorerkrankungen verschwiegen wurden, kann die Krankenversicherung vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Das heißt im Klartext: kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und kaum eine Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oder für eine Aufnahme durch eine andere private Krankenversicherung. Und: Bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine Familienversicherung.

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an Gabriele Francke

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