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Wirtschaft: an Klaus Schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)

Aufsichtsräte sind zu unkritisch

Nach den jüngsten Korruptionsskandalen sind die Aufsichtsräte deutscher Konzerne in die Kritik geraten. Wie können die Unabhängigkeit der Kontrolleure und die Rechte der Aktionäre gestärkt werden?

Diese Fehlentwicklungen resultieren auch daraus, dass zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vielfach eine zu große Nähe besteht. Es fehlt an ausreichend kritischen und unabhängigen Mitgliedern im Aufsichtsrat, die nicht durch ein Netzwerk von persönlichen oder sonstigen Beziehungen miteinander verbunden sind.

Bislang ist es de facto so, dass sich der Vorstand seine Aufsichtsräte aussucht beziehungsweise der Großaktionär alle Aufsichtsräte bestimmt, so dass dem Gremium kein Mitglied angehört, das dem Großaktionär kritisch gegenübersteht. Die SdK hat deshalb folgenden Vorschlag zur Neuregelung der Aufsichtsratswahl in die Diskussion eingebracht:

Künftig sollte über jedes Aufsichtsratsmitglied einzeln abgestimmt werden. Die Wahl erfolgt dennoch in einer Gesamtabstimmung und zwar so, dass jede Aktie für die Wahl des Aufsichtsrats nur einmal verwendet werden kann.

Bestehen bei einer Aktiengesellschaft zum Beispiel fünf Millionen Stimmen (=Aktien), wovon der Großaktionär 50,1 Prozent hält und verfügt diese Gesellschaft über neun Aufsichtsräte, dann bestimmt der Großaktionär nach der aktuellen Regelung den Aufsichtsrat allein. Die Minderheitsaktionäre können keinen Vertreter entsenden. Kommt es zu der von uns vorgeschlagenen Regelung, könnte der Großaktionär so vorgehen, dass er auf jeden der neun Kandidaten 1/9 seiner Stimmen verteilt, wobei er Gefahr läuft, dass nicht sein „Topkandidat“ gewählt wird. Gibt er diesem zur Sicherheit mehr Stimmen, so kann er sicher sein, dass dieser in den Aufsichtsrat kommt, nicht jedoch, dass auch die Mehrheit seiner anderen Kandidaten gewählt wird. Andererseits ist so garantiert, dass auch externe Kandidaten dem Aufsichtsrat angehören.

Dieses Verfahren würde gewährleisten, dass der Aufsichtsrat der heute schon gültigen Vorgabe des Gesetzgebers – der Aufsichtsrat soll die Anteilseigner repräsentieren – entspricht. Zum anderen dürfte sich durch die verstärkte Präsenz von unabhängigen Aufsichtsräten die Unternehmenskontrolle verbessern.

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an Klaus Schneider

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