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Wirtschaft: an Reinhard Jäger Rechtsanwalt

Betriebsrenten vor Gericht

Ich beziehe eine Betriebsrente und zahle seit dem vergangenen Jahr für diese volle Krankenkassenbeiträge. So weit ich weiß, haben andere Betroffene gegen diese Belastung geklagt. Wie ist der aktuelle Stand dieser Klagen?

Einer der Einschnitte des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, war die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu Lasten der Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung. Anders als bei Erwerbstätigen stiegen diese vom halben auf den vollen allgemeinen Beitragssatz. Und das, obwohl die Rentner ihre Betriebsrente unter Umständen ausschließlich selbst finanziert und durch ihre frühere Erwerbstätigkeit ihren Beitrag zur Krankenversicherung der damaligen Rentner geleistet hatten. Verfassungsrechtlich geklärt ist, dass die Versorgungszahlungen überhaupt zur Beitragserhebung herangezogen werden können, weil sie im Zusammenhang mit einem früheren Arbeitsverhältnis stehen. Die gilt seit dem 1. Januar 2004 auch für einmalige Kapitalabfindungen, die vor dem Versicherungsfall vereinbart wurden.

Wer gegen die Verdoppelung der Krankenkassenbeiträge gerichtlich vorging, musste sich bisher meist von den Sozialgerichten sagen lassen, dass wegen der heute erforderlichen Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen ein Verfassungsverstoß nicht vorliege. Die Beitragszahlungen der Rentner decken derzeit nur noch 43 Prozent (1973: 70 Prozent) der für sie erforderlichen Leistungsaufwendungen. Weil gleichzeitig ältere Menschen häufiger Leistungen der GKV in Anspruch nehmen, soll eine höhere Belastung der Erwerbstätigen nicht zu rechtfertigen sein. Für die Bezieher einer betrieblichen Alterversorgung, die diese mit einer anderen Erwartungshaltung bezahlt hatten, ist dies kein Trost. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Bundessozialgericht als höchstes Fachgericht über diese Frage – und danach aller Voraussicht nach auch noch das Bundesverfassungsgericht. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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