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Wirtschaft: an Stefan Braatz, Deutsche Rentenversicherung Bund

Reha auf Kosten der Rentenkasse?

Ich bin erst 30 Jahre alt, aber mein Arzt hat mir bescheinigt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Wer hilft mir bei der notwendigen beruflichen Umorientierung?

Für Sie könnte eine berufliche Rehabilitation, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, in Frage kommen. Diese hat zum Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben oder eine Wiedereingliederung dauerhaft zu sichern. Zu diesem Zweck sind verschiedene Maßnahmen denkbar, etwa Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung, Leistungen an Arbeitgeber und noch einiges mehr.

Die Maßnahme kann in ambulanter oder stationärer Form in Bildungseinrichtungen, Betrieben, Fachschulen oder von privaten Bildungsträgern durchgeführt werden. Altersrentner oder Beamte erhalten allerdings keine berufsfördernden Leistungen.

Unterstützung erhalten Rat Suchende bei den Reha-Servicestellen. Deren Mitarbeiter nehmen die Anträge entgegen, ermitteln den zuständigen Rehabilitationsträger und wirken auf eine schnelle Entscheidung hin.

Zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzliche Rentenversicherung erfüllen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesem sollten aussagekräftige medizinische Unterlagen beigelegt werden. Die Rentenversicherung prüft im folgenden Verfahren, ob weitere medizinische Auskünfte – durch Befundberichte oder Facharztgutachten – einzuholen sind.

Aus dem Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung gehen dann Art und Umfang der Leistung hervor, bei Bildungsmaßnahmen zum Beispiel Dauer, Ort und Beginn. Umfassende Informationen über die Maßnahme selbst erhalten Sie von Ihrem zuständigen Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dieser ist während und nach Abschluss der Maßnahme für die Beantwortung von Fragen da.

Für die Zeit der Teilnahme werden Sie finanziell durch ein Übergangsgeld unterstützt. Dieses beträgt etwa 68 Prozent des letzten Verdienstes beziehungsweise 75 Prozent, falls Sie ein Kind haben. Die Rentenversicherung übernimmt zudem die Kosten der Maßnahme und eventuell ergänzende Kosten, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung, Lernmittel, Prüfungsgebühren oder Reisekosten. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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an Stefan Braatz

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