zum Hauptinhalt

Wirtschaft: an Stefan Braatz, Deutsche Rentenversicherung (Bund)

Was Rentner verdienen dürfen

Ich bin 64 Jahre alt und beziehe Altersrente. Jetzt habe ich von meiner alten Firma das Angebot bekommen, dort stundenweise auszuhelfen. Aber ich weiß gar nicht, ob ich mir zu meiner Rente etwas hinzuverdienen darf. Ich habe Angst, dass sie mir gekürzt wird, wenn ich nebenher arbeite.

Bei der Antwort auf die Frage, ob man zur Altersrente etwas hinzuverdienen kann und wenn ja, wie viel, muss man zwischen der Zeit bis zum 65. Lebensjahr und der Zeit ab dem 65. Lebensjahr unterscheiden.

Nach dem 65. Geburtstag gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das heißt: Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies Einfluss auf den Rentenanspruch oder die Rentenzahlung hat. Allerdings können Nebenjobs unter anderem die Krankenversicherung und die eventuell zu zahlenden Steuern beeinflussen, so dass sich Interessierte vorab informieren sollten.

Anders sieht es vor dem 65. Lebensjahr aus, da hier bestimmte Höchstgrenzen hinsichtlich des zulässigen Nebenverdienstes einzuhalten sind.

Zuerst gilt einheitlich für alle Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro brutto monatlich (im Jahr 2006). Ein Verdienst bis zu dieser Höhe ist „rentenunschädlich". Dies darf allerdings nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs (400-Euro-Jobs) verwechselt werden. Zweimal im Jahr, etwa anlässlich der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschritten werden. In diesen Monaten dürfen Rentner daher 700 Euro brutto hinzuverdienen.

Übersteigt der Nebenverdienst 350 Euro, fällt die Rente aber nicht ganz weg. Vielmehr prüft der Rentenversicherungsträger, ob ein Anspruch auf eine Teilrente besteht. Diese kann im Umfang von 2/3, der Hälfte oder 1/3 der Vollrente gezahlt werden. Hierbei gilt: Je höher der Hinzuverdienst, desto geringer der zu zahlende Teilrentenanteil. Vorteil einer Teilrente ist, dass aus der Nebenbeschäftigung auch noch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, die eine spätere Rente, zum Beispiel wegen der Vollendung des 65. Lebensjahres, weiter erhöhen.

Die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten sind keine festen Werte, sondern sie werden individuell aus dem Verdienst der letzten drei Kalenderjahre vor dem Beginn der ersten Rente berechnet. Und hier gilt: Je höher der Verdienst vor dem ursprünglichen Rentenbeginn, desto höher der mögliche Hinzuverdienst.

Werden alle zulässigen Verdienstgrenzen überschritten, also auch die für die 1/3-Altersrente, wird die Rente gar nicht mehr gezahlt. Zum Schutz vor Rückforderungen überzahlter Rentenbeträge für die Vergangenheit sollten Rentner daher vor der Aufnahme einer Beschäftigung ihren Rentenversicherungsträger kontaktieren. Dort bekommen sie ihre individuell zulässigen Hinzuverdienstgrenzen ausgerechnet. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false