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Wirtschaft: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung (Bund)

Rente auch für Beamte?

Ich bin seit einigen Jahren pensioniert. Vor meiner Verbeamtung habe ich Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Da ich Anfang nächsten Jahres 65 werde, stelle ich mir die Frage, ob ich auch Rente bekommen kann.

Haben Sie vor Ihrer Verbeamtung für wenigstens fünf Jahre Beiträge eingezahlt, haben Sie Anspruch auf eine Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese bekommen – auf Antrag – Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Es ist dabei unerheblich, wann die Beiträge gezahlt wurden, dieser Zeitpunkt kann also auch viele Jahre zurückliegen. Auch müssen die Beiträge nicht zusammenhängend gezahlt worden sein. Den Rentenantrag stellen Sie am besten rund vier Monate vor Ihrem 65. Geburtstag.

Die Versorgungsdienststelle, die Ihre Beamtenpension zahlt, wird allerdings prüfen, ob und in welchem Umfang eine zu zahlende beziehungsweise gezahlte Rente aus der Rentenversicherung auf Ihre Beamtenversorgung anzurechnen ist. Sie sollten daher die Zahlstelle von dem Rentenantrag in Kenntnis setzen.

Haben Sie die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, könnte ein Anspruch auf Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bestehen. Die Beitragserstattung ist unter anderem möglich für Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und die nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen wenigstens zwei Jahre vergangen sein. Bei einer Beitragserstattung werden Ihnen die Rentenversicherungsbeiträge in der Höhe erstattet, in der Sie sie getragen haben. Beschäftigte bekommen in der Regel die Hälfte des Beitrages, also den Arbeitnehmeranteil. Besonderheiten gibt es, wenn ein Versorgungsausgleich bei Ehescheidung durchgeführt wurde oder eine Sach- oder Geldleistung aus der Rentenversicherung in Anspruch genommen wurde, etwa eine Rehabilitationsmaßnahme. Die Beitragserstattung ist ebenfalls zu beantragen und auch hierüber sollten Sie zur Sicherheit Ihre Pensionsstelle informieren. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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