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Wirtschaft: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung

Nachweise aufheben?

Ich habe beim Aufräumen zahlreiche Verdienstnachweise gefunden, auch aus weit zurückliegenden Zeiten. Ich habe überlegt, ob ich diese noch für meine Rentenversicherung benötige, oder ob ich sie guten Gewissens entsorgen kann.

Unabhängig von den monatlichen Verdienstbescheinigungen, die neben der Angabe zum Brutto- und Nettoverdienst auch Angaben zu den Beiträgen zur Sozialversicherung und zu den gezahlten Steuern enthalten, bekommen Arbeitnehmer – in der Regel bis zum Monat März eines Jahres – für das vorangegangene Jahr eine sogenannte Jahresmeldung von ihrem Arbeitgeber. Aus dieser ergibt sich das Einkommen, das der Rentenversicherung maschinell gemeldet und der späteren Rentenberechnung zugrunde gelegt wird. Aus Sicht der Rentenversicherung ist ein weiteres Aufheben dieser Unterlage nicht nötig, sollten Sie bereits irgendwann einmal einen Versicherungsverlauf erhalten haben, in dem das entsprechende Jahr und der Verdienst zutreffend aufgelistet sind.

Der Versicherungsverlauf ist die Darstellung aller der Rentenversicherung bekannten Zeiten; diese Daten müssen im Leistungsfall, etwa bei einem Antrag auf Altersrente, nicht erneut nachgewiesen werden. Etwas anderes gilt, wenn die Angabe im Versicherungsverlauf von der Ihnen vorliegenden Unterlage abweicht: Ist zum Beispiel der Verdienst in der Jahresmeldung höher als der Verdienst im Versicherungsverlauf, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger benachrichtigen. Dieser wird den Sachverhalt überprüfen und Ihnen gegebenenfalls eine neue Aufstellung zukommen lassen.

Anders sieht es aus, wenn Sie nicht Jahresmeldungen – wie sie seit Anfang der 70er Jahre in der Bundesrepublik üblich waren – aufgefunden haben, sondern gelbe oder grüne Sozialversicherungsausweise der DDR. Denn die hierin eingetragenen Daten wurden der Rentenversicherung nicht maschinell gemeldet, sondern können immer nur bei einer Kontenklärung erfasst werden. Haben Sie insoweit Ihr Rentenversicherungskonto noch nicht klären lassen, sollten Sie dies umgehend nachholen und dabei die Zeiten aus dem SV-Ausweis nachspeichern lassen. Denn aus dem SV-Buch ergeben sich nicht nur Beschäftigungszeiten und Verdienste, sondern auch Zeiten der Krankheit und der Mutterschaft.

Hierzu passt es gut, dass die Aufbewahrungsfrist für Lohn- und Gehaltsunterlagen der DDR zwischenzeitlich um weitere fünf Jahre verlängert wurde: Sollten im SV-Ausweis Eintragungen fehlen, hilft auch hier die Rentenversicherung bei der Ermittlung weiterer Daten und Unterlagen. Durch die verlängerte Aufbewahrungsfrist bestehen jetzt weiterhin gute Chancen, Lücken in der Versicherungsbiografie schließen zu können. Trotz der Fristverlängerung bis zum Jahr 2011 sollten Versicherte mit DDR-Zeiten, die noch nie ihr Konto haben klären lassen, eine Kontenklärung schnell in Angriff nehmen. Sicher ist sicher. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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