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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Riester-Rente besser umstellen

Ich habe 2003 einen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) abgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass auch Altverträge auf die neuen, seit dem 1. Januar 2005 geltenden Bedingungen umgestellt werden können, wenn ich dies wünsche. Ist eine solche Umstellung grundsätzlich für mich vorteilhaft oder muss ich auch gewisse Nachteile in Kauf nehmen?

Die Umstellung eines Riester-Vertrags ist nur einvernehmlich möglich. Das Unternehmen, bei dem Sie Ihren Riester- Vertrag abgeschlossen haben, muss also mitmachen. Allerdings dürften die wenigsten Anbieter etwas dagegen haben. Die Vorteile sprechen für eine Umstellung. Fragen Sie aber nach Kosten, die Ihnen in diesem Zusammenhang möglicherweise auferlegt würden.

Mit den neuen Konditionen könnten Sie später statt bis zu 20 Prozent des in Ihrem Riester-Vertrag angesparten Kapitals bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent auf einen Schlag entnehmen. Wie jede Riester-Rente wäre diese Summe natürlich voll zu versteuern.

Außerdem könnten Sie sich Ihr angespartes Kapital sogar vollständig bei Rentenbeginn auszahlen lassen, wenn die daraus resultierende Rente sich jährlich auf nicht mehr als zurzeit knapp 300 Euro belaufen würde. Zahlen Sie insgesamt nur kurz und wenig Geld in Ihren Riester-Vertrag ein oder unterbrechen Sie den Sparvorgang irgendwann für eine längere Zeit, dürfte die Rente beispielsweise sehr gering ausfallen. Dann wäre Ihnen eine einmalige Auszahlung vielleicht lieber.

Noch ein Vorteil wäre, dass Ihnen dann ein einmaliger Zulagenantrag reichen würde. Sie müssten nicht mehr jedes Jahr die Ihnen zustehende staatliche Zulage von zurzeit 76 Euro (2006: 114 Euro) beantragen. Das spart Ihnen wie auch Ihrem Anbieter Arbeit. Ändert sich an Ihrem Zulagenanspruch etwas, weil Sie vielleicht ein Kind bekommen und deshalb Anspruch auf eine Kinderzulage (2005: 92 Euro, 2006: 138 Euro) hätten, müssten Sie sich natürlich dennoch bei Ihrem Anbieter melden.

Den Dauerzulagenantrag haben die Anbieter ihren „Alt-Kunden“ in der Regel schon in diesem Jahr automatisch zugeschickt. Viele räumen die beiden anderen Veränderungen automatisch ein, ohne ihre Kunden mit schon vor 2005 begonnenen Riester-Verträgen speziell zu kontaktieren.

Eine Verkürzung der Provisionszahlungsphase von fünf auf zehn Jahre, wie sie bei den ab 2005 geschlossenen Riester-Verträgen erlaubt ist, droht Ihnen übrigens nicht. In diesem Punkt würde auch nach einer Vertragsumstellung alles beim Alten bleiben. Abschlusskosten müssen bei vor 2005 abgeschlossenen Riester-Verträgen auf mindestens zehn Jahre verteilt werden.

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Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

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an Susanne Meunier

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