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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Riester geht vor Rürup

Ich habe gehört, dass die Rürup-Rente verbessert wird. Soll ich eine abschließen?

Das hängt davon ab, was Sie bisher schon für Ihre Altersvorsorge getan haben. Können Sie die Riester-Förderung bekommen, sollten Sie auf jeden Fall vorrangig eine Riester-Rente abschließen.

Eine Rürup-Rente kann danach interessant für Sie werden, zumal hier deutlich höhere Beiträge gefördert werden können. Bislang hatte die Förderung bei vielen Sparern allerdings nicht oder nur teilweise gegriffen. Eigentlich kann ein Sparer mit einer Rürup-Rente in diesem Jahr 62 Prozent von bis zu 20 000 Euro oder maximal 12 400 Euro Jahresbeitrag steuermindernd geltend machen. Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet.

Doch noch bis zum Jahr 2019 prüft das Finanzamt erst einmal, ob die vor 2005 geltende Rechtslage für den Sparer nicht besser wäre. Diese so genannte Günstigerprüfung kam bei vielen Steuerzahlern zu dem Ergebnis, dass die nach den alten Höchstsätzen deutlich höheren Beträge für Vorsorgeaufwendungen für ihn besser waren. Der Steuerspareffekt für die Rürup-Rente verpuffte dadurch. Diese Falle soll nun rückwirkend zum 1. Januar 2006 beseitigt werden. Die Rürup-Beiträge können dann zusätzlich abgesetzt werden. Eine weitere Neuerung ist, dass künftig auch Investmentgesellschaften und Banken Rürup-Renten anbieten können. Bislang gibt es sie nur bei Lebensversicherern unter dem Namen Basis-Rente. Mehr Auswahl bringt mehr Wettbewerb. Das ist für Kunden günstig.

Die Rürup-Rente hat aber auch viele Nachteile. Im Alter ist sie steuerpflichtig. Wie hoch ihr steuerpflichtiger Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bezieht der Sparer seine erste Rente 2006, sind dauerhaft 52 Prozent davon steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich jährlich um zwei Prozent. Ab 2040 muss wie bei der gesetzlichen Rente die gesamte Auszahlung versteuert werden.

Belastet ist die Rürup-Rente zudem durch viele Vorschriften. Hier kann der Sparer keine größere Geldsumme bei Rentenbeginn entnehmen, nur eine lebenslange Rente ist möglich, die erst mit 60 Jahren starten darf.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar. Das gebundene Kapital kann nicht beliehen werden, und der Vertrag ist nicht verkäuflich. Gerade weil das Geld nicht vorzeitig verfügbar ist, ist eine Rürup-Rente jedoch für Sparer interessant, die mit längerer Arbeitslosigkeit rechnen. Hier lassen sich auch kurzfristig größere Summen für das Alter retten, ohne dass ein Hartz-IV-Anspruch verfallen würde. Denn Versicherte können ihren Vertrag ja nicht auflösen.

Günstig ist, dass Zusatzversicherungen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in einer Rürup-Rente steuerlich gefördert werden, sofern maximal 49 Prozent des Gesamtbeitrags dafür benutzt werden. Ist die Steuerfalle „Günstigerprüfung" beseitigt, kommt dieser Vorteil immer zum Tragen. Foto: promo

an Susanne Meunier

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