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Wirtschaft: an Susanne Meunier Stiftung Warentest

Die Riester-Rente ist „Hartz IV“-fest

Ist es möglich, in die Riester-Rente mit einem einmaligen größeren Anfangskapital einzusteigen und sie dann im Weiteren mit normalen Beiträgen fortzuführen? Der Hintergrund ist, dass ich ab 2005 eventuell in Hartz IV rutsche. Während meiner Erwerbstätigkeit habe ich einen größeren Betrag für die Altersvorsorge gespart, den ich bis jetzt aber noch nicht fest angelegt habe. Jetzt besteht die Gefahr, dass ich dieses Ersparte aufbrauchen muss, bevor ich Unterstützung vom Arbeitsamt erhalte. Ich würde gerne dieses Geld in die – in diesem Fall sichere – Riester-Rente anlegen. Oder gibt es noch andere Anlagen, die der Altersvorsorge dienen und sicher vor dem Zugriff der Arbeitsagentur sind?

Das Kapital in einem Riester-Vertrag ist nur im Rahmen der geförderten Beiträge vor dem Zugriff des Arbeitsamtes geschützt. Sie können in diesem Jahr also keine größere Geldmenge dort „parken“, um die Auszahlung von Arbeitslosengeld II nicht zu gefährden. 2004 beträgt der riesterfähige Höchstbeitrag 1050 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen.

Sie haben für sich selbst einen Anspruch auf eine Zulage von 76 Euro in diesem Jahr und für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, von 92 Euro. Der Beitrag, den Sie maximal in einen Riester- Vertrag einzahlen sollten, kann also um einiges kleiner ausfallen als 974 Euro (1050 Euro minus 76 Euro). Sollten Sie drei Kinder haben und nutzt Ihre Frau die Kinderzulagen noch nicht bei ihrem eigenen Riester-Vertrag, müssten Sie beispielsweise nur 698 Euro einzahlen, um die maximale Förderung in Anspruch nehmen zu können. Dieses Geld wird bei Ihrer Steuererklärung nachträglich über einen für die Riester-Rente neu geschaffenen Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt. Die Zulagen werden von der Steuerersparnis abgezogen.

Was Sie über den Höchstbeitrag hinaus einzahlen, wird vom Staat nicht gefördert. Diese Beiträge rechnet das Arbeitamt Ihrem Vermögen zu. Alles, was die Freigrenzen von 200 Euro pro Lebensjahr überschreitet, müssen Sie verwerten, bevor das Arbeitsamt Arbeitslosengeld II an Sie überweist. Ein 42-jähriger hat beispielsweise einen Vermögensfreibetrag von 8400 Euro.

Handelt es sich bei Ihrem Riester-Vertrag um einen Lebensversicherer, sollten Sie mit ihm schriftlich vereinbaren, dass auch über die Höchstgrenzen hinaus eingezahltes Geld nicht verfügbar ist, bevor Sie 60 Jahre alt werden. Dann gilt ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag von noch einmal 200 Euro pro Lebensjahr, wieder maximal 13 000 Euro. Diesen zusätzlichen Freibetrag können Sie bei jedem Lebensversicherungsvertrag vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Klausel schon vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II im Vertrag steht.

Sie könnten in diesem Jahr auch einen normalen Lebensversicherungsvertrag mit einem Wert in Höhe dieses Freibetrags vereinbaren und das Geld auf einmal einzahlen. Damit wäre es vor dem Zugriff des Arbeitsamtes sicher. Renditemäßig lassen solche Kleinstverträge allerdings zu wünschen übrig. Ist Ihr Vermögen größer, gibt es für Sie ab 2005 noch einen anderen Ausweg, um es trotz Arbeitslosengeldes II fürs Alters aufzuheben: Ab dann werden die Versicherer wahrscheinlich die „Rürup-Rente“, auch Basisrente genannt, anbieten. Hier können Sie eine unbegrenzt hohe Summe einzahlen, ohne dass das Arbeitsamt Sie auffordern kann, dieses Geld aufzubrauchen, bevor es die Unterstützung an Sie auszahlt. Eine Verwertung vor dem 60. Lebensjahr ist hier nämlich ausgeschlossen. Dieser Weg funktioniert aber nur, wenn Sie das Arbeitslosengeld II vorher noch nicht beantragen. Foto: promo

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