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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Mini-Jobber sollten zuzahlen

Ich habe einen Mini-Job und verdiene dort 400 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber führt für mich nur geringe Rentenbeiträge ab. Soll ich die aus eigener Tasche aufstocken?

Grundsätzlich brauchen Versicherte, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Sie sind „versicherungsfrei". Der Arbeitgeber entrichtet pauschal 12 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit diesen pauschalen Beiträgen erhöht sich zwar die Rente, Rentenansprüche selbst können dadurch aber nicht erworben werden.

Seit dem 1. April 1999 besteht aber die Möglichkeit, auf die „Versicherungsfreiheit" zu verzichten. Es genügt eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Von Ihrem Gehalt behält der Arbeitgeber dann die Differenz vom Pauschalbeitrag von 12 Prozent zum vollen Beitragssatz (19,5 Prozent) von zurzeit 7,5 Prozent ein. Bei einem Gehalt von 400 Euro beträgt der monatliche Rentenversicherungsbeitrag 30 Euro.

Dieses Geld ist in vielen Fällen gut investiert. Beispiel Altersrente: Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Für jede dieser Renten sind bestimmte Wartezeiten zwischen fünf und fünfunddreißig Jahren zu erfüllen. Da die aufgestockten Beiträge aus einer geringfügigen Beschäftigung bei den Wartezeiten in vollem Umfang mitzählen, besteht die Möglichkeit, eine Altersrente bereits vor Erreichen des 65. Lebensjahres zu beziehen. Für die Erfüllung der Voraussetzungen bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen die aufgestockten Beiträge ebenso mit wie für die Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen.

Beispiel freiwillig Versicherte: Versicherte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sind und eine Tätigkeit auf 400 Euro-Basis ausüben, sollten die Beiträge aufstocken, weil sie statt der monatlich 78 Euro Mindestbeitrag in der freiwilligen Versicherung nur noch 30 Euro zahlen müssen. Die Rente aus den aufgestockten Beiträgen ist genauso hoch wie die Rente aus dem freiwilligen Mindestbeitrag.

Hinzu kommt: Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit werden Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Dadurch entsteht die Berechtigung zur Teilnahme an der staatlich geförderten „Riester-Rente". Insbesondere für Geringverdiener ergeben sich bei geringem Beitragsaufwand gute Renditeansätze. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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