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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Ohne Abschläge nicht in Frührente

Ich bin im Dezember 1947 geboren. Seit August 1962 zahle ich Rentenbeiträge und habe bis zum heutigen Tage keine Fehlzeiten. Bis Mai 2006 bekomme ich noch Arbeitslosengeld. Nun habe ich gehört, dass man bei 45 Beitragsjahren mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Leider fehlen mir dazu ab Juni 2006 noch 13 Monate. Können Sie mir mitteilen, ob die Möglichkeit besteht, diese 13 Monate privat zu bezahlen? Falls nicht, wie hoch wären meine Rentenabschläge?

1997 wurden die Bestimmungen zur Anhebung der Altersrenten neu geregelt. Um besondere Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Vertrauensschutzregelungen für diejenigen eingeführt, die bereits entsprechende Dispositionen zum vorzeitigen Ruhestand getroffen hatten. Eine dieser Vertrauensschutzregelungen besagte, dass bei vorzeitigem Rentenbezug geringere oder gar keine Rentenabschläge vorzunehmen sind, wenn bei Rentenbeginn 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen. Diese Regelung ist aber nur für Versicherte anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1942 geboren wurden. Da es sich bei der so genannten 45er-Regelung um Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit handeln muss, ist eine Nachzahlung von Pflichtbeiträgen nicht möglich.

Sie können mit dem 60. Lebensjahr entweder die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder die Altersrente für Frauen beantragen. Bei beiden Renten müssten Sie einen lebenslangen Rentenabschlag von 18 Prozent hinnehmen. Damit Ihnen Rentenansprüche (wegen Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung) nicht verloren gehen, sollten Sie bis zum Beginn der Rente arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet bleiben, unabhängig davon, ob Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen oder nicht.

Es besteht die Möglichkeit, Rentenabschläge finanziell auszugleichen. Für eine höhere Rente von monatlich 26 Euro müssten Sie derzeit einen Ausgleichsbetrag von 5738 Euro einzahlen. Foto: Thilo Rückeis

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