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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Nur Kinderlose zahlen mehr

Meine Tochter wurde 1972 geboren, hat aber leider nur einige Tage gelebt. Ich bin inzwischen Rentnerin und möchte gern wissen, ob ich als kinderlos gelte und jetzt höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen muss.

Betroffen von der Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung sind kinderlose Rentnerinnen und Rentner, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Der höhere Beitrag ist aber nur dann zu zahlen, wenn die Elterneigenschaft nicht nachgewiesen werden kann. Elterneigenschaft liegt auch bei Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern vor.

In Ihrem Fall haben Sie die Elterneigenschaft durch die Geburtsurkunde Ihrer Tochter nachgewiesen, und die Daten über die Geburt lagen bereits vor. Ein höherer Beitrag ist deswegen von Ihnen nicht zu zahlen. Eine gesonderte Nachricht erhalten Sie nicht, weil sich für Sie keine Änderungen ergeben.

In Zweifelsfällen oder wenn Daten über die Elterneigenschaft nicht vorlagen, wurden die Betroffenen Anfang dieses Jahres gezielt angeschrieben und über die Beitragssatzanhebung ab Januar 2005 informiert. Der höhere Betrag zur Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 0,25 Prozentpunkten wird für die Zeit von Januar bis März zusammen mit der Aprilrente einbehalten. Ab April erfolgt der Abzug des höheren Pflegeversicherungsbeitrages in Höhe von 1,95 Prozent mit der laufenden Rentenzahlung. Alle von der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages Betroffenen haben mittlerweile einen Bescheid erhalten. Foto: Thilo Rückeis

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an Walter Glanz

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