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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Kuren auch zu Hause

Ich bin 50 Jahre alt. Aufgrund meines derzeitigen Gesundheitszustandes rät mir mein Arzt, eine Rehabilitation zu beantragen. Wo erhalte ich einen Überblick und an wen kann ich mich wenden?

Dass Altersrentner – außer bei Krebserkrankungen – keine Rehabilitationsleistungen erhalten können, hatten wir bereits beschrieben. Für Menschen, die krankheitsbedingte Probleme im Beruf haben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung dagegen im Wesentlichen zwei Formen der Rehabilitation an: die medizinische Rehabilitation und die Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Leistungen).

Die medizinische Rehabilitation soll dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen und damit eine Frühverrentung zu vermeiden. Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt. Die Leistungsdauer beträgt regelmäßig drei Wochen, kann aber verlängert werden, wenn es medizinisch notwendig erscheint. Stationär bedeutet, dass der Versicherte ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer vom Rentenversicherungsträger ausgewählten Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist. Rehabilitationsleistungen werden in eigenen Kliniken der Rentenversicherung, überwiegend aber in Vertragseinrichtungen etwa eines privaten Betreibers durchgeführt.

Immer mehr Versicherte möchten aber eine Rehabilitationsleistung in ihrer gewohnten Umgebung durchführen. Anstelle einer stationären Rehabilitationsleistung in einer Klinik bieten die Rentenversicherungsträger daher zunehmend ambulante Rehabilitationsleistungen an. Das bedeutet, dass Sie sich tagsüber in einer Rehabilitationsklinik in Ihrer Nähe aufhalten, am Abend aber nach Hause zurückkehren können.

Neben den medizinischen Leistungen werden durch die Rentenversicherung auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Diese Leistungen sind sehr umfassend und beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Erhaltung und Erlangung des Arbeitsplatzes (Kraftfahrzeughilfe, Trainingsmaßnahmen), berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung sowie Leistungen an den Arbeitgeber (etwa Eingliederungszuschuss).

Wer sich informieren möchte, kann bei der BfA kostenlose Broschüren bestellen, sich im Internet informieren oder sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung wenden. Man kann sich aber auch über die Arbeit und die Qualität von Rehabilitationseinrichtungen einen Überblick verschaffen. Am 24. September findet bundesweit der 2. Deutsche Rehatag statt. Rund 300 Rehabilitationseinrichtungen präsentieren sich an diesem Tag und stellen dort ihre tägliche Arbeit rund um die Rehabilitation vor. Nähere Informationen finden Sie unter www.rehatag.de. Foto: Thilo Rückeis

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