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Anlegerfrage: Was kostet der Pfändungsschutz?

Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin über die Umwandlung des Girokontos in ein so genanntes P-Konto.

Seit 1. Juli kann jeder Kontoinhaber sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Damit ist es jeden Monat automatisch bis zum Grundfreibetrag von 985,15 Euro vor Gläubigern geschützt. Meine Sparkasse berechnet dafür eine satte Gebühr. Ist das zulässig? Lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Institut?

In der Tat haben Verbraucher einen Anspruch auf Umwandlung ihres bereits bestehenden Girokontos auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind genauso geschützt wie Geldgeschenke Dritter. Der Grundbetrag kann durch die Vorlage einer Bescheinigung entsprechend erhöht werden, wenn der Kontoinhaber zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen hat oder Kindergeld beziehungsweise Sozialleistungen für andere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft entgegennimmt. Eine solche Bescheinigung kann durch den Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger, die Familienkasse oder eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle erteilt werden.

Die Umstellung auf ein P-Konto ist nicht an das Vorliegen einer Kontopfändung gebunden und kann jederzeit bei der Bank beantragt werden. Ein P-Konto kann allerdings immer nur als Einzelkonto geführt werden, das heißt ein Gemeinschaftskonto kann nicht umgewandelt werden. Hierzu muss jeder Partner zuvor ein Einzelkonto eröffnen. Die Umstellung hat kostenlos zu erfolgen.

Die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto wird vor allem für verschuldete Verbraucher interessant sein, die aufgrund laufender oder drohender Zwangsvollstreckungen eine Pfändung ihres Kontoguthabens befürchten müssen. In Deutschland kommt es monatlich zu rund 350 000 Kontopfändungen.

Allerdings zeigt die Praxis, dass die Banken nach der Kontoumwandlung relativ hohe Kontoführungskosten verlangen. Rechtlich können sie das, da sie ihre Preise selber festlegen dürfen. Maßgebend ist lediglich die „Angemessenheit“. In einem konkreten uns geschilderten Fall will die Bank für die Führung eines P-Kontos Kosten von monatlich 25 Euro, im Jahr also stolze 300 Euro. Bei einem Hartz-IV-Empfänger wäre das fast die gesamte Hilfe zum Lebensunterhalt eines Monats, die nur auf die Kontoführung entfallen. Überzogene Kosten konterkarieren so die Intention des Gesetzgebers, die Situation für Schuldner zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.

Ein Preisvergleich lohnt sich also, zumal einige Banken angekündigt haben, die Kosten nicht zu erhöhen oder zumindest keine höheren Gebühren als bei einem normalen Konto zu verlangen. Sollten aber die Banken dennoch weiter an der Kostenschraube drehen, wäre der Gesetzgeber gefordert. Die Banken müssten dann gezwungen werden, P-Konten kostenlos zu führen oder keine zusätzlichen Entgelte zu erheben. Der Gesetzgeber sollte schon jetzt das gesetzlich verbriefte Recht auf ein Girokonto für jedermann verbindlich festschreiben.

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