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Wirtschaft: „Aufs Schlimmste bekriegen“

Anwalt Kleine: Vor allem Hausbesitzer streiten

Herr Kleine, haben Sie wegen der WM jetzt besonders viel zu tun?

Nein, die Beschwerden halten sich in Grenzen. Ein solches Ereignis findet ja nur alle paar Jahre statt, da sind die Lärmschutzvorschriften praktisch außer Kraft gesetzt.

Darf man Gartenpartys jederzeit veranstalten, auch an Sonntagen?

Ja, natürlich. Allerdings muss um 22 Uhr Zimmerlautstärke herrschen. Und man darf den Bogen nicht überspannen. Wer jedes Wochenende eine Party veranstaltet oder jeden dritten Tag den Grill anwirft, treibt es zu bunt.

Und dann?

Die Nachbarn können zivilrechtlich gegen die Belästigungen vorgehen. Sie können aber auch die Polizei rufen.

Wer streitet häufiger – Mieter oder Hausbesitzer?

Eindeutig die Hausbesitzer. Denn bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern vermittelt meist der Vermieter. Bei Hausbesitzern sieht die Sache oft anders aus. Die Nachbarn bekriegen sich oft auf das Schlimmste.

Und was passiert, wenn man einen Anwalt einschaltet?

Man muss zwei verschiedene Arten von Konflikten unterscheiden. Es gibt Nachbarn, die ihren Mitbewohnern bewusst das Leben schwer machen. Die etwa gegen Leute zu Felde ziehen, die frisch eingezogen sind und überhaupt nichts Böses getan haben. Solchen Leuten muss man klar und deutlich sagen, wie die Rechtslage ist – und man muss seine Rechte durchsetzen. Hier ist es absolut sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.

Und was ist mit den anderen Fällen?

Häufig haben nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten eine lange Geschichte. Eigentlich hat man sich am Anfang mal ganz gut verstanden, aber dann hat sich der eine über dieses und der andere über jenes geärgert, und im Laufe der Zeit hat sich der Ton verschärft. Wenn jetzt eine Partei zum Anwalt geht und der Nachbar einen Brief vom Anwalt bekommt, kann das Ganze nach hinten losgehen. Das wird dann eher als Affront aufgefasst, so nach dem Motto: Jetzt geht der schon zum Anwalt.

Was bringt es, vor Gericht zu ziehen?

Im letzteren Fall nichts. Denn dann hat der Kläger zwar einen Titel, den er vollstrecken kann. Aber in Wirklichkeit geht es doch um etwas ganz anderes. Nämlich darum, dass die Beziehung zueinander gestört ist. Und man sollte eher daran arbeiten.

Georg Kleine

ist Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei Kleine Ziegler & Kollegen, zu deren Schwerpunkten das Nachbarschaftsrecht gehört. Das Interview führte Heike Jahberg.

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