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Wirtschaft: Behörden dürfen mutiger sein

ROSS UND REITER Als Konsequenz aus dem Gammelfleischskandal sollen Behörden künftig schneller Alarm schlagen und Ross und Reiter nennen dürfen. Bei Rechtsverstößen, schwer wiegenden Verbrauchertäuschungen, Gesundheitsgefahren oder Ekel erregenden Lebensmitteln sollen die Ämter die Öffentlichkeit von sich aus informieren und dabei die Namen der betroffenen Betriebe nennen.

ROSS UND REITER

Als Konsequenz aus dem Gammelfleischskandal sollen Behörden künftig schneller Alarm schlagen und Ross und Reiter nennen dürfen. Bei Rechtsverstößen, schwer wiegenden Verbrauchertäuschungen, Gesundheitsgefahren oder Ekel erregenden Lebensmitteln sollen die Ämter die Öffentlichkeit von sich aus informieren und dabei die Namen der betroffenen Betriebe nennen.

Aus der bisherigen Kann-Vorschrift ist im Lebens- und Futtermittelgesetz jetzt eine Soll-Vorschrift geworden. Allerdings sollen die Behörden vorher den Sachverhalt genau prüfen. „Lieferlisten sollten nur dann nach draußen gegeben werden, wenn klar ist, dass das Fleisch tatsächlich nicht mehr zum Verzehr geeignet war“, heißt es im Bundesverbraucherschutzministerium.

AUCH RÜCKWIRKEND

Außerdem sollen die betroffenen Produkte und ihre Hersteller – anders als bisher – auch dann noch angeprangert werden dürfen, wenn die Ware, etwa das Gammelfleisch, bereits vom Markt verschwunden ist. Zudem sollen Polizei und Staatsanwaltschaft künftig die Lebensmittelüberwachung informieren, wenn sie Ermittlungen einleiten – das soll die Kontrollen verbessern. hej

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