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Wirtschaft: Bei Streitigkeiten hilft künftig die Schiedsstelle

Noch fehlt die Unterschrift von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne). Doch im Wesentlichen ist man sich einig: Die neue „Schiedsstelle Mobilität“ wird aller Voraussicht nach unter dem Dach des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) eingerichtet.

Noch fehlt die Unterschrift von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne). Doch im Wesentlichen ist man sich einig: Die neue „Schiedsstelle Mobilität“ wird aller Voraussicht nach unter dem Dach des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) eingerichtet. Mit den Vorarbeiten will man noch in diesem Jahr beginnen, ab dem 1.Januar 2005 soll die neue Schiedsstelle dann einsatzfähig sein.

Fünf Mitarbeiter werden sich dann um Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden im Fernverkehr kümmern. Das betrifft nicht nur die Bahn, sondern auch innerdeutsche Linienflüge. Über kurz oder lang sollen auch Bus und Schiffsreisen hinzukommen. Das Verfahren: „Die Kunden müssen sich zunächst an das Verkehrsunternehmen wenden“, sagt Heidi Tischmann, Bahnexpertin des VCD. Erst wenn die Bahn oder die Fluggesellschaft den Fahrgast abblitzen lassen, ist die Schlichtungsstelle an der Reihe. Sie versucht, eine gütliche Einigung zu finden.

„Der Erfolg wird davon abhängen, dass die Verkehrsunternehmen kooperieren“, betont Tischmann. Die Bahn hat ihre Unterstützung bereits beteuert: „Wir finden die Einrichtung der Schlichtungsstelle gut“, meint Bahn-Sprecher Gunnar Meyer.

Die neue Schiedsstelle, die ihren Sitz in Berlin haben wird, soll sich zunächst in einer dreijährigen Projektphase bewähren. Während dieser Zeit trägt das Bundesverbraucherschutzministerium die Kosten, anschließend sollen die Verkehrsunternehmen für die Schlichtungsstelle zahlen.

Wie bei der „Kundencharta“ der Bahn bleibt jedoch auch bei der neuen „Schiedsstelle Mobilität“ der Nahverkehr außen vor. „Der Nahverkehr ist Ländersache“, sagt VCD-Referentin Tischmann. Doch bisher hat nur ein einziges Land, nämlich Nordrhein-Westfalen, eine eigene Schlichtungsstelle für den Nahverkehr eingerichtet. Finanziert vom Düsseldorfer Verbraucherschutzministerium arbeitet die Schlichtungsstelle seit drei Jahren unter dem Dach der Verbraucherzentrale NRW. „Die meisten Beschwerden betreffen Verspätungen und Zugausfälle“, berichtet Udo Sieverding von der Schlichtungsstelle. Zuständig ist die Schiedsstelle aber nur für Fälle, die nordrhein-westfälische Verkehrsunternehmen betreffen.

Die Bahn selbst sieht keinen Grund, auch im Nahverkehr verbindliche Entschädigungsregeln aufzustellen. „Wir sind den Ländern verpflichtet“, betont Meyer. „Wenn wir die festgelegten Qualitätskriterien nicht erfüllen, zahlen wir Strafgelder.“ Es sei dann Sache der Länder und nicht der Bahn, ob diese die Entschädigungen an die Kunden weitergeben. hej

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