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Wirtschaft: Bellen erst ab acht Uhr früh

Tierhaltung beschäftigt die Gerichte seit langem. Hier ein Überblick: HUNDE Steht im Mietvertrag, dasHundehaltung verboten ist, ist das auch wirksam.

Tierhaltung beschäftigt die Gerichte seit langem. Hier ein Überblick:

HUNDE

Steht im Mietvertrag, dasHundehaltung verboten ist, ist das auch wirksam. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 126/80). Dagegen entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona aber: Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Hundes, muss er triftige Gründe haben, zum Beispiel wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt hat oder wenn er in fremde Wohnungen eindringt (Az.: 316 aC 97/89).

KAMPFHUNDE

Die Haltung eines Kampfhundes zählt nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters. Treten Belästigungen oder Störungen für die Mitmieter ein, dann kann die Zustimmung auch widerrufen werden (Landgericht Krefeld, Az: 2 S 89/96; LG Nürnberg-Fürth, Az: 7 S 3264/90).

KATZEN

Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt (LG Mönchengladbach, Az.: 2 S 191/88).

KLEINTIERE

Die Mietvertragsklausel „Tierhaltung verboten" ist unwirksam. Das heißt Kleintiere, wie zum Beispiel Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquarienfische oder Wellensittiche darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht (Bundesgerichtshof VIII ZR 10/92).

BELL- UND KRÄHZEITEN

Hunde und Hähne sind auf einem Grundstück in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand so zu halten, dass von ihrem Gebell oder

Krähen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarn erwachsen. Danach dürfen Hunde nur zwischen acht und 13 Uhr beziehungsweise 15 und 19 Uhr, nicht länger als zehn Minuten am Stück und höchstens 30 Minuten insgesamt bellen. Hähne dürfen danach nur zwischen acht und 19 Uhr krähen, am Wochenende und an Feiertagen eine Stunde später, also erst ab neun Uhr (Oberlandesgericht Hamm 22 U 265/87).Tsp

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