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Bundesgerichtshof: Einseitige Gaspreiserhöhungen sind unwirksam

Die Rechte der Verbraucher werden gestärkt: Einseitige Preiserhöhungsklauseln in Verträgen zweier Energieversorger sind nicht rechtens.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Anhebung von Gaspreisen für unwirksam erklärt. In seinem heutigen Urteil beanstandete das Karlsruher Gericht einseitige Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen zweier Energieversorger. Weil die Unternehmen dort zwar das Recht zur Anhebung der Entgelte, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise festgeschrieben haben, benachteiligen die Klauseln den Kunden unangemessen und sind damit unwirksam. In dem Verfahren geht es um sogenannte Sonderverträge, wie sie von der großen Mehrheit der Tarifkunden abgeschlossen werden.

In den beiden Fällen ging es um ähnlich gestaltete Klauseln in den Verträgen eines niedersächsischen sowie eines Berliner Versorgers. Danach sollten die Unternehmen berechtigt sein, die Preise anzupassen - eine Pflicht zur Preissenkung bei fallenden Kosten fehlt dagegen. Der BGH hat bereits mehrfach einseitige Preiserhöhungsbestimmungen in den Verträgen der Gasversorger gekippt.

Quelle: ZEIT ONLINE, cl, dpa

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