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BUSSE UND SCHIFFE: Garantien auf freiwilliger Basis

Wer mit Bussen, U-Bahnen oder Fähren unterwegs ist, ist auch weiterhin auf die Kulanz des Beförderungsunternehmens angewiesen. Zwar hat die EU-Kommission Vorschläge erarbeitet, die auch Bus- und Schiffsreisenden Entschädigungsansprüche einräumen sollen, doch dürften nach Einschätzungen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) noch mehrere Jahre vergehen, bis diese Verordnungen in Kraft treten.

Wer mit Bussen, U-Bahnen oder Fähren unterwegs ist, ist auch weiterhin auf die Kulanz des Beförderungsunternehmens angewiesen. Zwar hat die EU-Kommission Vorschläge erarbeitet, die auch Bus- und Schiffsreisenden Entschädigungsansprüche einräumen sollen, doch dürften nach Einschätzungen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) noch mehrere Jahre vergehen, bis diese Verordnungen in Kraft treten. Bis dahin können Kunden nur dann Ansprüche stellen, wenn die Verkehrsunternehmen – als freiwillige Selbstverpflichtung – Servicegarantien abgeben. Zu den Firmen, die das tun, gehört die BVG. Sie bietet ihren Fahrgästen eine sogenannte Fahrzeit-Garantie. Bei Verspätungen von über 20 Minuten bekommen die Kunden einen Gratisfahrschein, falls die BVG die Verzögerung verschuldet hat. Abo-Kunden können eine Abbuchungsermäßigung vereinbaren. Passiert die Verspätung nachts zwischen 23 Uhr und fünf Uhr, übernehmen die Verkehrsbetriebe notfalls Taxikosten bis zu einer Höhe von 25 Euro.

Zudem erstattet die BVG die Reinigungskosten, falls U-Bahnen oder Busse so schmutzig sind, dass man seinen Mantel oder seine Jacke nach der Fahrt in die Reinigung bringen muss.

Auch die Havelbus Verkehrsgesellschaft, die im Berliner Umland unterwegs ist, trägt die Reinigungskosten (maximal zehn Euro), falls sie schuld an der Verschmutzung ist. Bei Verspätungen von mehr als zwanzig Minuten gilt: Das Potsdamer Unternehmen erstattet Taxikosten bis zu zehn Euro, falls es die Verspätung zu vertreten hat. „Gegen verstopfte Straßen, plötzliche Umleitungen oder unvorhersehbare Ereignisse sind auch wir machtlos“, heißt es jedoch bei Havelbus. In diesen Fällen gibt es keine Erstattung.

Die EU-Kommission möchte die Ansprüche der Kunden vereinheitlichen. Schiffsunternehmen (Fähren) sollen bei Verspätungen von mindestens einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises erstatten müssen, bei zwei Stunden soll der Kunde die Hälfte zurückbekommen. Busunternehmen sollen bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr eine alternative Beförderung anbieten oder den halben Ticketpreis erstatten. hej

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